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Garantiebedingungen; Neg-Novex Großhandelsgesellschaft; Chenover Str. 5; 67117 Limburgerhof - Respekta CH 22035 IXA Bedienungsanleitung

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11. GARANTIEBEDINGUNGEN

Garantiebedingungen für Elektro-Großgeräte der
NEG-Novex Großhandelsgesellschaft
für Elektro- und Haustechnik GmbH

Chenover Str. 5

67117 Limburgerhof

Dieses Gerät wurde nach den modernsten Methoden hergestellt und geprüft. Der Hersteller
leistet dem Verbraucher für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet vom Tag des Kaufes
Garantie für einwandfreies Material und fehlerfreie Fertigung.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu, die der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem er das
Gerät erworben hat. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantie gilt auch unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum
Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch
RESPEKTA oder seine Erfüllungsgehilfen.
Ein Anspruch auf Garantie besteht nicht, soweit der Kauf zum Zweck der gewerblichen
Nutzung erfolgt.
Der Garantieanspruch ist vom Käufer durch Vorlage des Kaufbelegs mit Kauf- und/oder
Lieferdatum nachzuweisen und uns oder in der Bundesrepublik Deutschland unserem
Kundendienst unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach
Lieferung an den Erstendabnehmer zu melden.
Für unsere Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen,
werden durch unseren Kundendienst unentgeltlich behoben. Soweit der Mangel innerhalb
von 6 Monaten auftritt, wird vermutet, dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
Im Rahmen der Garantie werden mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt. Geräte, die aufgrund ihrer Größe zumutbar im
Pkw transportiert werden können, sind unserem Kundendienst zu übergeben oder
zuzusenden.
Wird die Nachbesserung von uns abgelehnt oder schlägt sie endgültig fehl, wird innerhalb
der Garantiezeit auf Wunsch das alte Gerät kostenfrei durch ein neues Gerät gleicher Art,
gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Gerät zum Zeitpunkt der
Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist RESPEKTA berechtigt, ein ähnliches Gerät zu
liefern.
Der Geräteaustausch erfolgt grundsätzlich in dem Geschäft, in dem der erste Verbraucher
das Gerät gekauft hat; es sei denn, dass dem Verbraucher der Transport aufgrund der Größe
des Geräts dorthin nicht zuzumuten ist.
Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung
(Herabsetzung des Kaufpreises).
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