2. Sicherheitshinweise
Die Anlage ist nach den einschlägigen internationalen Normen gebaut. Wie bei jedem
technischen Produkt können aber von der Anlage bei unsachgemäßer oder nicht
bestimmungsgemäßer Benutzung Gefahren ausgehen.
a)
b)
c)
d)
e)
Die nachfolgend aufgeführten Sicherheitsbestimmungen sind zu
beachten.
Durch den Aktionsraum bedingt, sind in der Nähe arbeitende
Personen, ebenfalls vor eventuellen Gefahren zu schützen.
2.1 Brand bzw. Explosionsverhütung
Brennbare Stoffe sind von der Schneidzone fernzuhalten. Sie
könnten sich durch Funken und heiße Schlacke entzünden.
Warnung:
Brennbare Materialien entfernen (Wir empfehlen in Anbetracht des
Funkenfluges einen Bereich von min. 10 mtr.)
Heiße Metallteile und Schmelze abkühlen lassen.
Entflammbare Bereiche zuerst entlüften.
Keine Behälter schneiden die brennbare Materialien enthalten (auch
keine Reste davon; Gefahr entflammbarer Gase!)
Die Anlage nicht in Betrieb nehmen, wenn die Umgebungsluft
explosiven Staub oder Gase enthält.
Behälter bzw. Rohre, die sich im Über- bzw. Unterdruck befinden,
dürfen nicht geschnitten werden. (Explosions- bzw. Implosions-
Gefahr!)
Beim Schneiden von Aluminium können sich entflammbare
Schlacken und Stäube (Rauch) bilden. Beachten Sie eine erhöhte
Brand- bzw. Explosionsgefahr.
Betriebsanleitung
Die Anlage ist ausschließlich für das Plasmaschneidverfahren
bestimmt. Das Bedienungspersonal muss über die Sicher-
heitshinweise unterrichtet werden. Die Anlage darf unter
keinen Umständen von ungeschultem Personal bedient
werden.
Reparaturen im elektrischen Bereich dürfen nur von
Elektrofachkräften ausgeführt werden.
Bei Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie vor
Öffnen des Gehäuses immer Netzstecker ziehen.
Die Anlage ist stets in einem funktionstüchtigen Zustand zu
halten
Modifikationen an der Anlage führen zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis und der Garantie, außer Sie sind
ausdrücklich vom Hersteller erlaubt.
Plasma 110 IP44
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