Inbetriebnahme
Kapitel 2
2
Inbetriebnahme
2.1
Innerbetrieblicher Transport
Temperiergerät wird liegend transportiert
SACHSCHADEN AM KOMPRESSOR
Temperiergerät nur stehend transportieren.
▪ Für den Transport ein Flurförderzeug verwenden.
▪ Erst am Aufstellungsort das Verpackungsmaterial (z. B. Palette) entfernen.
▪ Das Temperiergerät vor Transportschäden schützen.
▪ Das Temperiergerät nicht alleine und nicht ohne Hilfsmittel transportieren.
▪ Die Tragfähigkeit des Transportweges und Aufstellungsort prüfen.
2.1.1
Heben und transportieren des Temperiergerätes
▪ Das Temperiergerät nicht alleine und ohne Hilfsmittel heben und transportieren.
▪ Das Temperiergerät nur mit einem Flurförderzeug heben und transportieren.
▪ Das Flurförderzeug muss eine Hebekraft haben, die mindestens dem Gewicht des Temperiergerä-
tes entspricht. Das Gewicht des Temperiergerätes entnehmen Sie dem Datenblatt (ab Seite 56 im
Abschnitt »Anhang«).
2.1.2
Positionieren des Temperiergerätes
▪ Zum Positionieren des Temperiergerätes muss ein Flurförderzeug verwendet werden.
▪ Das Temperiergerät nicht alleine bewegen.
▪ Zum Bewegen des Temperiergerätes sind mindestens 2 Personen erforderlich.
▪ Das Flurförderzeug muss eine Hebekraft haben, die mindestens dem Gewicht des Temperiergerä-
tes entspricht. Das Gewicht des Temperiergerätes entnehmen Sie dem Datenblatt (ab Seite 56 im
Abschnitt »Anhang«).
2.2
Auspacken
Inbetriebnahme eines beschädigten Temperiergerätes
LEBENSGEFAHR DURCH STROMSCHLAG
Nehmen Sie ein beschädigtes Temperiergerät nicht in Betrieb.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Customer Support auf. Die Telefonnummer finden Sie auf Seite
55 im Abschnitt »Telefonnummer und Firmenadresse«.
VORGEHENSWEISE
Achten Sie auf eine Beschädigung der Verpackung. Eine Beschädigung kann auf einen Sachscha-
den am Temperiergerät hinweisen.
Prüfen Sie beim Auspacken das Temperiergerät auf eventuelle Transportschäden.
Wenden Sie sich für die Regulierung der Ansprüche ausschließlich an Ihren Spediteur.
Beachten Sie bei der Entsorgung von Verpackungsmaterial auf Seite 14 den Abschnitt
»Fachgerechte Entsorgung von Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial«.
V2.1.0de/07.04.17//1.30
BETRIEBSANLEITUNG
21
Unichiller® MPC EO