10.2 Ersatz-Ableitströme
Allgemein
Die Messung des Ersatz-Ableitstroms ist vorgeschrieben
• bei DIN VDE 0701 und 0702
nach bestandener Isolations-
prüfung
Ersatz-Geräteableitstrom I
.
(IEC 62353/VDE 0751)
EGA
Die Messung des Ersatz-Geräteableitstroms ist vorgeschrieben
• bei medizinischen elektrischen Geräten nach IEC 62353/VDE 0751
Teil 1
Voraussetzung
Eine hochohmige Spannungs-
quelle wird zwischen den kurzge-
schlossenen Netzpolen und den
(untereinander verbundenen) be-
rührbaren metallischen Teilen des
Gehäuses gelegt.
IEC 62353/VDE 0751:
Die Patientenanschlüsse werden
ebenfalls kurzgeschlossen und
an denselben Anschlusspunkt
am Gehäuse gelegt.
Messung
Der über die Isolierung des Prüflings fließende Strom wird gemessen.
GMC-I Gossen-Metrawatt GmbH
L
mA
N
~
Prüfling
Sonde
SL
L
mA
N
~
Prüfling
SL
Sonde
PAT
Ersatz-Patientenableitstrom I
(IEC 62353/VDE 0751)
EPA
Voraussetzung
Eine hochohmige Spannungs-
quelle wird jeweils zwischen
einem Patientenanschluss und
den (untereinander verbunde-
nen) berührbaren metallischen
Teilen des Gehäuses gelegt. Die
Netzpole werden kurzgeschlos-
sen und an denselben An-
schlusspunkt am Gehäuse ge-
legt.
Messung
Der über die Isolierung des Prüflings fließende Strom wird für jedes An-
wendungsteil getrennt gemessen.
Die Messung erfolgt stets aus einer strombegrenzten AC-Quelle. Unter-
schiedliche Netzspannungen werden berücksichtigt.
Maximal zulässige Grenzwerte der Ersatz-Ableitströme in mA
Prüfnorm
I
EA
SK I: 3,5
VDE 0701-1:
1)
1 mA/kW
2000
SK II: 0,5
VDE 0702:
3,5
1)
2004
1 mA/kW
SK I (im SL oder mit dem SL verbundenen Teilen)
fest angeschlossene Geräte mit SL
IEC 62353/
VDE 0751
fahrbare Röntgengeräte mit zusätzlichem SL
fahrbare Röntgengeräte ohne zusätzlichem SL
Geräte mit mineralischer Isolierung
I
Ersatz-Ableitstrom
EA
I
Ersatz-Geräteableitstrom
EGA
I
Ersatz-Patientenableitstrom
EPA
SL Schutzleiter
1)
bei Geräten mit einer Heizleistung ≥ 3,5 kW
2)
mit und ohne Netzspannung am Anwendungsteil
L
N
Sonde
~
SL
Prüfling
mA
PAT
I
I
EGA
EPA
SK II
0,2
Typ BF
5
1
Typ CF 0,05
10
5
2
5
2)
2)
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