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Abbau Des Gerätes / Stillsetzen Nach Betrieb; Schneid- Bzw. Kombigerät; Hydraulikaggregat; Schlauchleitungen - Lukas LS 330 Fi Betriebsanleitung

Stromisolierte schneid- und kombigeräte
Inhaltsverzeichnis

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8.
Abbau des Gerätes / Stillsetzen nach Betrieb
8.1 Schneid- bzw. Kombigerät
Nach Ende der Arbeit sind die Messerarme bis auf wenige mm Spitzenabstand zu schließen.
Dadurch wird das Gesamtgerät hydraulisch und mechanisch entspannt.
HINWEIS:
Bewahren Sie die Schneid- bzw. Kombigeräte nie mit vollständig geschlossenen
Messerarmen auf! Durch das vollständige Schließen der Messerarme kann sich
erneut im Gerät eine hydraulische und mechanische Spannung aufbauen.
Reinigen Sie anschließend das Rettungsgerät von groben Verschmutzungen durch die
Anwendung.
Bei längerer Lagerzeit ist das Gerät äußerlich komplett zu reinigen und die mechanisch
beweglichen Teile sind einzuölen.
Vermeiden Sie es, die Rettungsgeräte in einer feuchten Umgebung zu lagern.
Beachten Sie dazu auch das Kapitel „Sicherheitsregeln für Schlauchleitungen".

8.2 Hydraulikaggregat

Nach Arbeitsende muss das Aggregat stillgesetzt werden.

8.3 Schlauchleitungen

Das Entkuppeln erfolgt wie im Kapitel "Anschluss der Geräte" beschrieben.
Achten Sie darauf, anschließend die Staubschutzkappen wieder auf die Kupplungen auf zu
stecken.
Die Geräte unterliegen sehr hohen mechanischen Beanspruchungen. Deshalb ist nach
jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen mindestens jedoch einmal pro Halbjahr.
Dadurch sind frühzeitig Verschleißerscheinungen erkennbar, so dass durch rechtzeitigen
Ersatz dieser Verschleißteile Brüche vermieden werden. Überprüfen sie auch regelmäßig
das Anzugsmoment des Zentralbolzens. (Anzugsmomente M
Nach 3 Jahren ist auch eine Rissprüfung der Schermesser unerlässlich. Dazu steht ein
spezieller Rissprüfsatz zur Verfügung.
Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit bestehen ist zusätzlich
eine Funktionsprüfung durchzuführen (Beachten Sie hierzu auch die entsprechend
gültigen nationalen und internationalen Vorschriften in Bezug auf die Wartungsintervalle
von Rettungsgeräten). In der Bundesrepublik Deutschland sind regelmäßige
sicherheitstechnische Prüfungen nach den Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) vorgeschrieben.
ACHTUNG!
Reinigen Sie das Gerät vor Kontrolle von Verschmutzungen!
WARNUNG / VORSICHT / ACHTUNG!
Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine
den Arbeiten angemessene Werkstatt- und persönliche Schutzausrüstung
unbedingt erforderlich.
9.

Pflege und Wartung

17
siehe „Technische Daten")
A

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