Abstand im Bereich des
Rauchrohrs
Bei der Aufstellung des NEXA vor einer
brennbaren Wand ist im Bereich der
Rohrdurchführung durch die Wand
ein Mindestabstand von 40 cm zu
brennbaren Materialien umlaufend um
das Rohr einzuhalten.
Schutz im Bereich vor der
Feuerraumöffnung
Der Fußboden unter der Feuerstätte,
sowie vor und neben der Feuerraum-
öffnung muss aus nicht brennbarem
Material bestehen oder eine
nicht-brennbare Aufl age besitzen
(Vorgabe gem. FeuVO).
In dem Bereich vor und neben der
Feuerraumöffnung dürfen sich keine
brennbaren Gegenstände befi nden, vor
allem auch kein Brennstoff gelagert oder
abgestellt werden.
Ein ausreichender nicht brennbarer Bereich vor und neben der Feuertür Ihres Kaminofens ist auch bereits für
die Abnahme der Feuerstätte durch den zuständigen Schornsteinfeger unerlässlich.
Abb. 1.2 Nicht brennbare Wand im Bereich um das Abgasrohr
Abb. 1.3 Nicht brennbarer Belag vor der Feuerraumöffnung
Sicherheitshinweise
ca. 125 cm
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