Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Lizenzvereinbarung Für Endverbraucher (Für Usb-Treiber, Sweetmovielife Und Motiondv Studio) - Panasonic NV-GS330 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Bitte vor dem Öffnen der Verpackung der CD-ROM lesen.
Lizenzvereinbarung für Endverbraucher (für USB-Treiber,
SweetMovieLife und MotionDV STUDIO)
Ihnen ("Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen für den Endverbraucher ("Vereinbarung") akzeptiert wird. Wenn der Lizenznehmer
nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die Software sofort der Matsushita
Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita") oder Ihrem Händler, bei welchem Sie die Software gekauft
haben, zurück.
Artikel 1
Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen auf der
CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen "Software"), aber alle
anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und Produktgeheimnisse der
Software werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2
Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software auf keine andere Weise als ausdrücklich in dieser Vereinbarung
festgelegt nutzen, kopieren, modifizieren, an Dritte übergeben oder Dritten gestatten, gratis oder gegen
Entgelt, die Software zu nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.
Artikel 3
Einschränkungen der Vervielfältigung der Software
Der Lizenznehmer darf ausschließlich für Sicherungszwecke eine einzige Kopie der kompletten
Software oder von Teilen davon erstellen.
Artikel 4
Computer
Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich auf einem einzigen Computer einsetzen; ein
Gebrauch auf mehr als einem Computer ist untersagt.
Artikel 5
Reverse Engineering, Dekompilation und Zerlegung
Der Lizenznehmer darf keinerlei Maßnahmen zum Zwecke eines Reverse Engineering, Dekompilierens
oder Disassemblierens der Software ausführen, es sei denn, derartige Maßnahmen sind durch die
Rechtslage im Land, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, ausdrücklich gestattet. Matsushita
und deren Vertriebsorganisationen und Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für Defekte der
Software oder Schäden seitens des Lizenznehmers, die auf ein Reverse Engineering, Dekompilieren
oder Disassemblieren der Software zurückzuführen sind.
Artikel 6
Entschädigungen
Diese Software wird so geliefert, "WIE SIE IST", ohne jegliche ausdrückliche oder implizite Gewähr,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der
Gangbarkeit und/oder Eignung zu einem bestimmten Zweck. Außerdem übernimmt Matsushita
keinerlei Haftung dafür, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechung und Fehler erfolgt.
Matsushita und deren Vertriebsorganisationen und Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für
Schäden, die dem Lizenznehmer durch den Gebrauch der Software oder im Zusammenhang mit der
Nutzung der Software durch den Lizenznehmer erwachsen.
Artikel 7
Exportkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in jedweder Form weder zu exportieren noch erneut in
ein anderes Land auszuführen, ohne die ggf. im Land, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat,
gesetzlich vorgeschriebenen Exportgenehmigungen einzuholen.
Artikel 8
Ende der Lizenz
Im Falle einer Verletzung irgendwelcher Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung durch
den Lizenznehmer erlischt das dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erteilte Recht
automatisch. In einem solchen Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software, einschließlich der
dazugehörigen Dokumentation und aller davon erstellten Kopien, auf eigene Kosten zu zerstören.
4
VQT1L36

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis