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Lizenzvereinbarung Für Endverbraucher - Panasonic SDR-H90 Bedienungsanleitung

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Lizenzvereinbarung für Endverbraucher
Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.
Ihnen ("Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den Endverbraucher der Software ("Vereinbarung") akzeptiert
werden. Wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, geben Sie die
Software sofort der Panasonic Corporation ("Panasonic") oder Ihrem Händler von welchem Sie es
gekauft haben zurück.
Artikel 1 Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der Informationen auf der
CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien (zusammen "Software"), aber alle
anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen, Handelszeichen und Produktgeheimnisse der
Software werden nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden,
kopieren, verändern, übertragen oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich die Verwendung, Kopie
oder Veränderung der Software gestatten.
Artikel 3 Einschränkung des Kopierens der Software
Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf einem Computer an einem Arbeitsplatz verwenden.
Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Deassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, ein Reverse-Engineering, eine Dekompilierung oder
Disassemblierung der Software vorzunehmen, es sei denn, dies wird durch Gesetze oder Richtlinien im
Land des Lizenznehmers anderweitig geregelt. Panasonic oder seine Vertriebsunternehmen oder
Einzelhändler haften für keinerlei Schäden an der Software oder für Verletzungen des Lizenznehmers,
die durch Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software verursacht
wurden.
Artikel 6 Haftungseinschränkungen
Soweit es das geltende Recht zulässt, wird die Software "wie vorhanden" ohne irgendwelche Garantien
expliziter/impliziter Art angeboten, inklusive der, aber nicht beschränkt auf die Zusicherung der
Nichtverletzung von Rechten, die Gewährleistung der Markttauglichkeit und/oder Eignung für einen
bestimmten Zweck. Darüber hinaus garantiert Panasonic nicht, dass der Betrieb der Software
ununterbrochen und fehlerfrei erfolgt. Panasonic oder seine Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler
haften nicht bei Schäden, die dem Lizenznehmer aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der
Software durch den Lizenznehmer entstehen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht in irgendeiner Form ohne eine Exportlizenz, unter den
Bestimmungen des Landes in welchen der Lizenznehmer ansitzt, zu exportieren oder rückexportieren.
Artikel 8 Ende der Lizenz
Die Rechte des Lizenznehmers enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine in den
Vereinbarungen bestimmte Klausel oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss der Lizenznehmer die
Software und anhängige Dokumentation mit samt aller Kopien auf eigene Kosten zerstören.
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LSQT1455

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