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Softwarelizenzvertrag

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN BEDINGUNGEN DES
HP SOFTWARELIZENZVERTRAGS, DIE IM FOLGENDEN AUSGEFÜHRT WERDEN: INDEM SIE
DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, ERKENNEN SIE DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN
AUTOMATISCH AN. SOLLTEN SIE DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT ANERKENNEN,
KÖNNEN SIE DIE SOFTWARE ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN VOLLEN KAUFPREIS
ERSTATTET. WENN DIE SOFTWARE TEIL EINES SOFTWAREPAKETS IST, DAS NOCH WEITERE
PRODUKTE UMFASST, KÖNNEN SIE DAS KOMPLETTE UNBENUTZTE PRODUKT
ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN VOLLEN KAUFPREIS ERSTATTET.
HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN
Lizenz: HP gewährt dem Käufer (Lizenznehmer) eine Lizenz, mit der er eine Kopie der Software
verwenden darf. Verwenden bedeutet in diesem Fall, die Software zu speichern, zu laden, zu
installieren, auszuführen oder anzuzeigen. Der Lizenznehmer darf die Software weder verändern
noch irgendwelche Lizensierungs- bzw. Steuerungsfunktionen der Software deaktivieren.
Eigentumsrechte: Die Software ist Eigentum von HP bzw. der Drittanbieter, mit denen HP
zusammenarbeitet, und durch diese jeweils urheberrechtlich geschützt. Die Lizenz beinhaltet
kein Eigentumsrecht an der Software und stellt keineswegs einen Verkauf von irgendwelchen
Rechten an der Software dar. Die Drittanbieter, mit denen HP zusammenarbeitet, sind dazu
befugt, im Falle einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen rechtliche Schritte zum Schutz ihrer
Rechte einzuleiten.
Kopien und Anpassungen: Kopien und Anpassungen der Software dürfen ausschließlich zum
Zwecke der Archivierung oder im Rahmen der autorisierten Verwendung der Software
vorgenommen werden. Dabei müssen alle in der Original-Software enthaltenen Copyright-
Hinweise auf alle Kopien und Anpassungen mit kopiert werden. Die Software darf nicht in ein
BBS (Mailbox) oder ähnliches öffentlich zugängliches System kopiert werden.
De-Assemblieren oder Entschlüsseln untersagt: Die Software darf keinesfalls ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von HP de-assembliert oder dekompiliert werden. In einigen
Rechtsprechungen ist die Erlaubnis von HP für ein teilweises De-Assemblieren bzw.
Dekompilieren möglicherweise nicht erforderlich. Auf Nachfrage ist der Lizenznehmer dazu
verpflichtet, HP angemessen detaillierte Informationen hinsichtlich jeglicher De-Assemblierung
bzw. Dekompilierung offenzulegen. Die Entschlüsselung der Software ist untersagt, es sei denn,
sie ist im Rahmen des Betreibens der Software erforderlich.
Übertragung: Ihre Lizenz erlischt automatisch, sobald die Software in irgendeiner Weise
übertragen wird. Bei einer Eigentumsübertragung müssen Sie dem Empfänger die gesamte
Software einschließlich aller Kopien und der zugehörigen Dokumentation überlassen. Der
Empfänger muß diese Lizenzbedingungen als Bedingung der Eigentumsübertragung akzeptieren.
Beendigung des Vertrags: HP hat das Recht, dem Lizenznehmer die Lizenz sofort zu entziehen,
wenn dieser eine der Bedingungen dieses Vertrages verletzt. Bei vorzeitiger Beendigung des
Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software einschließlich der zugehörigen
Dokumentation und aller Kopien oder Änderungen in jeglicher Form zu zerstören.
Export: Es ist untersagt, die Software bzw. eine Kopie oder Anpassung zu exportieren oder zu re-
exportieren, wenn dadurch anwendbares Recht oder Rechtsvorschriften verletzt werden.

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