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Avaya 2007 Benutzerhandbuch Seite 178

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Drittbedingungen
Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechts-Inhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen
werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet
diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text nieder-
geschrieben. 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version dieser
Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder „jeder späteren Version" ("any later version") unterliegt, so haben Sie
die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen
oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versions-
nummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde. 10. Wenn Sie den Wunsch
haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen zu verwenden,
deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
Autor, um ihn um Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem
Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet
werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
Nutzen und Wiederverwenden von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG 11. DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE
KOSTEN LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHR-
LEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH
ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
BESTÄTIGT, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE
DAS PROGRAMM IM VORLIEGENDEN ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG,
OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH STILLSCHWEIGEND, HINSICHTLICH UNTER ANDEREM
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGS-
FÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS
PROGRAMM ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE
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