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Avaya 2007 Benutzerhandbuch Seite 175

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Drittbedingungen
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von §1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle
folgenden Bedingungen erfüllt werden: * a) Sie müssen die veränderten
Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
* b) Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird. * c)Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der
Ausführung interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass
es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten
Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, dass es keine Gewähr-
leistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die
Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine
Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche
Meldung ausgeben.) Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk
als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige
und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als
eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muss die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. Somit ist es
nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu
nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von
Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben. Ferner bringt ein
einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht auf dem
Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
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