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Avaya 2007 Benutzerhandbuch Seite 176

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Drittbedingungen
Lizenz. 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk gemäß §2) als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von §1 und §2 vervielfältigen und verbreiten – vorausgesetzt,
dass Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen: * a) Liefern
Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der §1 und §2
erfolgen muss. Oder: * b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu
stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen
Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der
§1 und §2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weiter-
gegeben wird. Oder: * c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie
selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objektcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben.) Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige
Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette
Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitions-dateien
sowie der zur Kompilation und Installation verwendeten Skripte.
Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von
dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in
binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kern, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei
denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn
die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objektcodes
dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektkode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich
gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch
Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die
von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht
beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
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