1. Einleitung
1.1 Wichtige Sicherheitshinweise – bitte unbedingt beachten
Der e-fix ist ein Zusatzantrieb für Rollstühle. Er darf aus Gründen der Sicherheit nur von Personen bedient werden, die
• in dessen Handhabung eingewiesen wurden,
• beide Hände bzw. Arme ohne größere Einschränkungen bewegen und koordinieren können,
• körperlich und geistig in der Lage sind den Rollstuhl mit den daran angebrachten e-fix Rädern in allen Betriebssituationen
sicher zu bedienen und bei Ausfall der e-fix Räder den Rollstuhl zu bremsen und zu einem sicheren Stillstand zu bringen.
Eine Einweisung in die Gerätebedienung ist bei Neugeräten Bestandteil des Lieferumfangs und erfolgt nach Terminabsprache
durch Ihren Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Alber GmbH. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei zusätzliche
Kosten.
Sind Sie in der Handhabung des e-fix noch nicht sicher, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Fachhändler.
Im Falle eventueller technischer Störungen können Sie sich an Ihren Fachhändler oder an das Alber Service Center, Telefon
0800 9096-250 (gebührenfrei; gültig nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) wenden.
Beim Betrieb des e-fix müssen die vom Hersteller Ihres Rollstuhls vorgegebenen Werte (beispielsweise die maximale Steigung,
der Luftdruck in den Lenkrädern u.a.m.), sowie dessen allgemeine Betriebshinweise genau beachtet werden. Angaben zu
Grenzwerten dürfen keinesfalls überschritten werden.
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Fahrten in der Nähe starker elektrischer Störfelder sollten vermieden werden.
In seltenen Fällen kann sich der Betrieb des e-fix unter Umständen auf andere Einrichtungen, beispielsweise auf Diebstahl-
schranken in Kaufhäusern, störend auswirken.
Rolltreppen und Laufbänder dürfen mit dem e-fix nicht befahren werden.
Ebenfalls ist es nicht gestattet, den e-fix mit Zubehörteilen zu kombinieren, die von Alber nicht freigegeben wurden.
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1.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch des e-fix
Rollstühle mit angebrachten e-fix Rädern sind ausschließlich für die Beförderung gehbehinderter Personen bestimmt.
Der e-fix darf nur an Rollstühlen angebaut und betrieben werden, die in der Alber-Halterungsdatenbank aufgelistet sind.
1.3 Handhabungshinweise
Außer dem von Alber für den Betrieb zugelassenen Zubehör dürfen keine weiteren Teile angebaut werden. Ebenso dürfen der
e-fix und seine Zubehörteile technisch nicht verändert werden.
Die Handhabung des e-fix muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Beachtung der Angaben, Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung
• Die Handhabung des e-fix erfolgt ausschließlich durch eine eingewiesene Person
• Am e-fix wurden weder seitens des Nutzers noch durch Dritte technische Änderungen vorgenommen
Als eingewiesene Person gilt, wer nachweislich über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachge-
mäßem Verhalten unterrichtet und in die Handhabung des e-fix eingeführt wurde. In der Regel ist dies der Fahrer des Roll-
stuhls, an welchem der e-fix angebracht ist. Die Unterrichtung erfolgt durch den autorisierten Fachhandel oder durch einen
Repräsentanten der Alber GmbH. Der Betrieb des e-fix durch nicht eingewiesene bzw. nicht qualifizierte Benutzer ist ausdrück-
lich untersagt.
Der e-fix darf für Zwecke, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, nicht eingesetzt werden. Dies betrifft ins-
besondere alle Arten von Lastentransporten wie beispielsweise die Beförderung von Gebrauchsgegenständen oder zusätzlichen
Personen. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschrie-
benen Angaben zur Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen, sowie die Beachtung und Einhaltung der Sicherheits-
und Gefahrenhinweise zum Fahrbetrieb.
Die Alber GmbH sieht folgende Fälle als Missbrauch des e-fix an:
• Verwendung des Geräts entgegen den Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung
• Überschreitung der in dieser Gebrauchsanweisung definierten technischen Grenzen
• Technische Veränderungen am und im Gerät
• Anbau und Verwendung fremder, nicht seitens Alber hergestellter bzw. zur Verwendung angebotener Teile und Zubehörteile.
Vermeiden Sie unbedingt eine Inbetriebnahme des e-fix vor der Geräteeinweisung durch einen autori-
sierten Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Alber GmbH!