1. Einleitung
1.1 Wichtige Sicherheitshinweise – bitte unbedingt beachten
Der e-motion ist ein Zusatzantrieb für Rollstühle. Er darf aus Gründen der Sicherheit nur von Personen bedient werden, die
- in dessen Handhabung eingewiesen wurden,
- beide Hände bzw. Arme ohne größere Einschränkungen bewegen und koordinieren können,
- körperlich und geistig in der Lage sind, das Gerät in allen Betriebssituationen sicher zu bedienen.
Die Einweisung in die Gerätebedienung ist bei Neugeräten Bestandteil des Lieferumfangs und erfolgt nach Terminabsprache
durch Ihren Fachhändler. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei zusätzliche Kosten.
Sind Sie in der Handhabung des e-motion noch nicht sicher, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Fachhändler.
Im Falle eventueller technischer Störungen können Sie sich an Ihren Fachhändler oder an das Alber Service Center (Telefon
0800 9096-250) wenden.
Beim Betrieb des e-motion sollten Sie die vom Hersteller Ihres Rollstuhls vorgegebenen Werte (beispielsweise die maximale
Steigung, den Luftdruck in den Rädern u.a.m.), sowie dessen allgemeine Betriebshinweise genau beachten. Angaben zu Grenz-
werten dürfen keinesfalls überschritten werden.
Der e-motion sollte bei Inbetriebnahme von Mobiltelefonen oder ähnlicher Geräte zunächst auf sicherem Gelände abgeschaltet
werden. Ebenso sollten Fahrten in der Nähe starker elektrischer Störfelder vermieden werden.
Der Betrieb des e-motion kann sich unter Umständen auf andere Einrichtungen, beispielsweise auf Diebstahlschranken in Kauf-
häusern, störend auswirken.
2
!
1.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch des e-motion
Rollstühle mit angebrachten e-motion Rädern sind ausschließlich für die Beförderung gehbehinderter Personen bestimmt.
Außer dem von Alber für den Betrieb zugelassenen Zubehör dürfen keine weiteren Teile angebaut werden.
Die Handhabung des e-motion muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
•
Beachtung der Angaben, Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung
•
Die Handhabung des Gerätes erfolgt ausschließlich durch eine eingewiesene Person
•
Am Gerät wurden weder seitens des Nutzers noch durch Dritte technischen Änderungen vorgenommen
Als eingewiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und in die Handhabung des e-motion eingeführt wurde. In der Regel ist dies der Fahrer des Rollstuhls, an wel-
chem die e-motion Räder angebracht sind.
Die Unterrichtung erfolgt durch den autorisierten Fachhandel oder durch die Ulrich Alber GmbH.
Die Handhabung des e-motion durch nicht eingewiesene bzw. nicht geeignete Benutzer ist ausdrücklich untersagt.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Anga-
ben zur Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen, sowie die Beachtung und Einhaltung der Sicherheits- und Gefah-
renhinweise zum Fahrbetrieb.
Der e-motion darf für Zwecke, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, nicht eingesetzt werden. Dies betrifft
insbesondere alle Arten von Lastentransporten wie beispielsweise die Beförderung von Gebrauchsgegenständen oder zusätz-
lichen Personen.
Rolltreppen und Laufbänder dürfen mit dem e-motion nicht befahren werden.
Ebenfalls ist es nicht gestattet, den e-motion mit Zubehörteilen zu kombinieren, die von Alber nicht freigegeben wurden.
Erfolgt eine Verwendung entgegen den Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung, oder werden die in dieser
Gebrauchsanweisung definierten technischen Leistungsgrenzen überschritten, so wird dies seitens Alber als Mißbrauch des
Gerätes angesehen.
Für daraus resultierende Schadensfälle lehnt Alber jegliche Haftung ab.
Vermeiden Sie unbedingt eine Inbetriebnahme des e-motion vor der Geräteeinweisung durch einen
autorisierten Fachhändler!