1. Einleitung
1.1 Wichtige Sicherheitshinweise – bitte unbedingt beachten
Der twion ist ein Zusatzantrieb für Rollstühle. Er darf aus Gründen der Sicherheit nur von Personen bedient werden, die
• in dessen Handhabung eingewiesen wurden,
• beide Hände bzw. Arme ohne größere Einschränkungen bewegen und koordinieren können,
• körperlich und geistig in der Lage sind den Rollstuhl mit den daran angebrachten twion Rädern in allen Betriebssituationen
sicher zu bedienen und bei Ausfall der twion Rädern den Rollstuhl zu bremsen und zu einem sicheren Stillstand zu bringen.
Die Einweisung in die Gerätebedienung ist bei Neugeräten Bestandteil des Lieferumfangs und erfolgt nach Terminabsprache
durch Ihren Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Ulrich Alber GmbH. Es entstehen Ihnen hierdurch keinerlei zusätzliche
Kosten.
Sind Sie in der Handhabung des twion noch nicht sicher, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Fachhändler.
Im Falle eventueller technischer Störungen können Sie sich an Ihren Fachhändler oder an das Alber Service Center (Telefon
0800 9096-250) wenden.
Beim Betrieb des twion sollten Sie die vom Hersteller Ihres Rollstuhls vorgegebenen Werte (beispielsweise die maximale Stei-
gung, den Luftdruck in den Lenkrädern u.a.m.), sowie dessen allgemeine Betriebshinweise genau beachten. Angaben zu Grenz-
werten dürfen keinesfalls überschritten werden.
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Fahrten in der Nähe starker elektrischer Störfelder sollten vermieden werden.
In seltenen Fällen kann sich der Betrieb des twion unter Umständen auf andere Einrichtungen, beispielsweise auf Diebstahl-
schranken in Kaufhäusern, störend auswirken.
Rolltreppen und Laufbänder dürfen mit dem twion nicht befahren werden.
Ebenfalls ist es nicht gestattet, den twion mit Zubehörteilen zu kombinieren, die von Alber nicht freigegeben wurden.
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1.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch des twion
Rollstühle mit angebrachten twion Rädern sind ausschließlich für die Beförderung gehbehinderter Personen bestimmt. Außer
dem von Alber für den Betrieb zugelassenen Zubehör dürfen keine weiteren Teile angebaut werden. Ebenso darf das Gerät
technisch nicht verändert werden.
Die Handhabung des twion muss unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Beachtung der Angaben, Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung
• Die Handhabung des Gerätes erfolgt ausschließlich durch eine eingewiesene Person
• Am Gerät wurden weder seitens des Nutzers noch durch Dritte technischen Änderungen vorgenommen
Als eingewiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und in die Handhabung des twion eingeführt wurde. In der Regel ist dies der Fahrer des Rollstuhls, an welchem
die twion Räder angebracht sind. Die Unterrichtung erfolgt durch den autorisierten Fachhandel oder durch einen Repräsentan-
ten der Ulrich Alber GmbH. Der Betrieb des twion durch nicht eingewiesene bzw. nicht qualifizierte Benutzer ist ausdrücklich
untersagt.
Der twion darf für Zwecke, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, nicht eingesetzt werden. Dies betrifft ins-
besondere alle Arten von Lastentransporten wie beispielsweise die Beförderung von Gebrauchsgegenständen oder zusätzlichen
Personen. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgeschrie-
benen Angaben zur Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen, sowie die Beachtung und Einhaltung der Sicherheits-
und Gefahrenhinweise zum Fahrbetrieb.
Die Ulrich Alber GmbH sieht folgende Fälle als Missbrauch des twion an:
• Verwendung des Gerätes entgegen den Anweisungen und Empfehlungen dieser Gebrauchsanweisung.
• Überschreitung der in dieser Gebrauchsanweisung definierten technischen Leistungsgrenzen.
• Technische Veränderungen am und im Gerät.
• Anbau und Verwendung fremder, nicht seitens Alber hergestellter bzw. zur Verwendung angebotener Teile und Zubehörteile.
Vermeiden Sie unbedingt eine Inbetriebnahme des twion vor der Geräteeinweisung durch einen auto-
risierten Fachhändler, oder einen Repräsentanten der Ulrich Alber GmbH!