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Pflege, Sicherheitstechnische Kontrollen (Wartung) Und Entsorgung; Pflege; Wiedereinsatz; Wartung (Sicherheitstechnische Kontrollen) - Alber E-Fix Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

7. Pflege, Sicherheitstechnische Kontrollen (Wartung) und Entsorgung

7.1 Pflege

!
Eindringendes Wasser kann den Antrieb zerstören.
Reinigen Sie deshalb die einzelnen Komponenten des e-fix niemals mit fließendem Wasser oder einem Hoch-
druckreiniger.
Achten Sie stets darauf, dass weder Flüssigkeiten noch Feuchtigkeit in die Radnabe gelangen! Bei der Reinigung des e-fix ist deshalb
besondere Vorsicht geboten. Beachten Sie insbesondere folgende Hinweise:
• Bei allen Reinigungsprozessen auf der Radoberfläche dürfen höchstens leicht mit Wasser angefeuchtete Tücher verwendet werden.
• Zur Reinigung der Komponenten dürfen keine Scheuermittel oder aggressive Putzmittel verwendet werden.
• Die Reinigung der Komponenten darf keinesfalls mit fließendem Wasser wie z.B. einem Wasserschlauch oder sogar einem Hochdruckreini-
ger durchgeführt werden. Hierdurch kann Wasser eindringen und die Elektronik irreparabel beschädigen.
Die Alber GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden ab, die durch eingedrungenes Wasser verursacht werden.
Ebenso fallen derartige Fälle nicht unter den Gewährleistungsanspruch.

7.2 Wiedereinsatz

Wenn Ihnen der e-fix von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt wurde und Sie ihn nicht mehr benötigen, sollten Sie sich bei
Ihrer Krankenversicherung, einem Alber-Repräsentanten, oder Ihrem Sanitätsfachhändler melden. Ihr e-fix kann dann einfach und wirt-
schaftlich wiedereingesetzt werden.
Vor jedem Wiedereinsatz sollte eine sicherheitstechnische Kontrolle des e-fix durchgeführt werden. Die Halterungen, mit denen die e-fix
Räder am Rollstuhl angebracht werden, können vom autorisierten Fachhandel oder einem Alber-Repräsentanten einfach und schnell vom
nicht mehr benötigten Rollstuhl entfernt bzw. an einen neuen Rollstuhl angebaut werden.
Zusätzlich zu den in Kapitel 7.1 ersichtlichen Reinigungshinweisen ist vor einem Wiedereinsatz eine Desinfektion der Greifreifen und aller
von außen zugänglichen Kunststoff-Teile der e-fix Komponenten durchzuführen. Verwenden Sie hierzu ein für Wischdesinfektion geeignetes
Reinigungsmittel nach den Hinweisen des jeweiligen Herstellers.

7.3 Wartung (Sicherheitstechnische Kontrollen)

Der Gesetzgeber hat in der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) die Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen
geregelt. Sicherheitstechnische Kontrollen (im weiteren STK genannt) dienen dazu, die Funktion und Sicherheit des Produkts zu überprüfen,
evtl. vorliegende Mängel zu erkennen und ggf. korrigierende Maßnahmen bzw. Reparaturen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
einzuleiten.
In §6 der MPBetreibV wird der Hersteller zur Angabe eines Zeitintervalls verpflichtet, im Rahmen dessen die STK durchzuführen sind, späte-
stens alle 2 Jahre für die in Anhang 1 der MPBetreibV genannten Produkte. Auch für Produkte im Bereich der Mobilitätshilfen hat sich auf
Basis der Marktbeobachtung unter normalen Betriebsbedingungen ein Intervall von 2 Jahren als sinnvoll erwiesen.
Dieser Richtwert von 2 Jahren kann aufgrund des jeweiligen Nutzungsgrades des Produktes und dem Nutzerverhalten variieren. Die Überprü-
fung des Nutzungsgrades und des Nutzerverhaltens obliegt dem Betreiber.
Wir empfehlen auf jeden Fall die Kostenübernahme der STK vorab mit dem zuständigen Leistungsträgern respektive Krankenkassen abzuklä-
ren, gerade auch im Hinblick auf eventuell bestehende Verträge.

7.4 Entsorgung

Dieses Gerät, dessen Akku-Pack und das Zubehör sind langlebige Produkte.
Es können jedoch Stoffe enthalten sein, die sich für die Umwelt als schädlich erweisen könnten, falls sie an Orten (z.B.
Mülldeponien) entsorgt werden, die nach der aktuellen, im jeweiligen Land gültigen Gesetzgebung dafür nicht vorgese-
hen sind.
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" (gemäß WEEE Verordnung 2002/96/EG) befindet sich auf diesem Pro-
dukt, um Sie an die Verpflichtung zum Recycling zu erinnern.
Bitte verhalten Sie sich daher umweltbewusst und führen Sie dieses Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer Ihrer regio-
nalen Recyclingeinrichtung zu.
Bitte informieren Sie sich über die in Ihrem Land gültige Gesetzgebung bezüglich der Entsorgung, da die WEEE-Verordnung nicht in allen
europäischen Staaten für dieses Produkt Anwendung findet. Beispielsweise fällt dieses Produkt in Deutschland als Transportmittel nicht
unter die nationale Umsetzung der WEEE im ElektroG.
Alternativ wird der e-fix auch von Alber oder den Alber Fachhändlern zur fachgerechten und umweltschonenden Entsorgung zurückgenom-
men.
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