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IBM Eserver 325 8835 Benutzerhandbuch Seite 51

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PHILIPPINEN
Haftungsbeschränkung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:
SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VERSCHÄRF-
TEN SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE
SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in Übereinstim-
mung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien,
ohne Einspruchsmöglichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Bei Ausfall des
Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des Philippine Dispute Resolution
Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schieds-
richter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren
wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht
wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbeschränkung: Die Wörter „SPEZIELLE" und „WIRTSCHAFTLICHE" in
Ziffer 3 im fünften Absatz werden gelöscht.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Die Bestimmungen dieser Erklärung über begrenzte Gewährleistung gelten für von
IBM oder IBM Resellern erworbene Maschinen.
Gewährleistungsservice: Wenn Sie eine Maschine in Österreich, Belgien, Zypern,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland,
Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden,
Norwegen, Portugal, Spanien, San Marino, Schweden, der Schweiz, Großbritannien
oder im Vatikan erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungsservice
in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Gewährleistungs-
service autorisierten IBM Reseller oder (2) von IBM in Anspruch nehmen, vorausge-
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Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

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