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IBM Eserver 325 8835 Benutzerhandbuch Seite 45

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Maschine zu reparieren oder eine Ersatzmaschine zu beschaffen, sind Sie berech-
tigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten
Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.
IBM oder der Reseller führt außerdem die für die jeweilige Maschine erforderlichen
technischen Änderungen aus.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Gewährleistungs-
service ausgetauscht werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte
Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über,
während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie
gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Original-
teile handelt. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil ist unter Umständen nicht
neu, befindet sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und ist dem
ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil erhält den Garantiestatus der ursprünglichen Maschine oder des entfern-
ten Teils.
Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Garantieservice
abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile zu
entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzen.
Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkungen
bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen;
2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentü-
mers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM oder den Res-
eller einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur Service-
anforderung zu befolgen;
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu
sichern;
c. IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen
freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu gewähren und
d. IBM oder den Reseller von einer Standortänderung der Maschine in Kennt-
nis zu setzen.
4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifizier-
bare Personen (persönliche Daten) auf der Maschine gelöscht werden (im tech-
nisch möglichen Rahmen), (b) IBM, dem Reseller oder einem IBM Lieferanten
zu gestatten, in Ihrem Namen alle noch vorhandenen persönlichen Daten, die
IBM oder ein Reseller zur Erfüllung ihrer/seiner Verpflichtungen im Rahmen die-
ser Vereinbarung für notwendig erachtet, zu verarbeiten (dazu gehört eventuell
der Versand der Maschine an einen anderen der weltweit verteilten IBM
Servicestandorte), und (c) sicherzustellen, dass diese Art der Verarbeitung mit
den für persönliche Daten geltenden Gesetzen vereinbar ist.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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