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TAKELUNG / BESEGELUNG
3.2

Stehendes Gut

Die LAGOON 560 S2 ist mit einem Mast mit Saling ausgestattet,
der beim ersten Mastsetzen von der Werft und dem Masthersteller
eingestellt wurde.
Bei den ersten Ausfahrten dehnt sich das Drahtgut etwas. Daher sollte
der Mast erneut von einem Fachmann kontrolliert und nachgestellt
werden.
Vor
jeder
Ausfahrt
muss
unbedingt
stehenden Guts geprüft werden: der Lümmelbeschlag, die
Wantenspanner und der Zustand der Wanten.
EMPFEHLUNG
Für Arbeiten am stehenden Gut ist eine entsprechende
professionelle Qualifikation erforderlich.
Um ein Besatzungsmitglied in den Masttopp zu hieven, darf nur das
Bootsmannsfall verwendet werden.
Die Person wird mit einem Palstek am Ring des Bootmannsstuhls
gesichert (keinen Karabinerhaken oder Schäkel hierfür benutzen).
WARNHINWEIS
Das Bootsmannsfall ist als einziges hierfür zugelassen
und allein dazu bestimmt, ein Besatzungsmitglied in
den Masttopp zu hieven.
LAGOON 560 S2
Bezeichnung der Enden
Genuafall
Genuaschot
Fangleine Rollreffgenua
Stagfallstrecker
Stagschot
der
Zustand
des
Stag Rollreff
Großfall mit Seiltrieb
Großdirk
Großschot
GS-Travellertrimm Sb
GS-Travellertrimm Bb
Reff 1
Reff 2
Reff 3
Cunningham, Reff 1
Cunningham, Reff 2
Cunningham, Reff 3
Stagschot
Spinacker- / Code 0-Achterholer
Spinacker- / Code 0-Fall
Bootsmannsfall
Länge (m) Durchmesser (mm)
22
12
20 x 2
16
23
12
16,5
10
12 x 2
14
20 x 2
12
60 + 23
14 + 12
55
14
40
14
20
12
14
12
22
14+10
29
14+10
39
14+10
11
12
15
12
19
12
33 x 2
12
42 x 2
14
50 + 45
14 + 12
60
10
3
TAKELUNG
BESEGELUNG
35

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