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ZUBEHÖR
Informieren Sie sich vor dem
Einbau eines elektrischen oder
elektronischen Geräts (ins-
besondere bei Telefonen und
Funkgeräten: Frequenzbereich, Leis-
tung, Anbringen der Antenne...), ob das
Gerät mit ihrem Fahrzeug kompatibel
ist.
Wenden Sie sich hierzu an ihren
RENAULT Vertragspartner.
Gebrauch von Telefonen und
Funkgeräten
Telefone und Funkgeräte mit
integrierter Antenne können
bei Betrieb im Fahrzeuginnenraum
durch die hochfrequente Sendeenergie
zu Funktionsstörungen der Fahrzeuge-
lektronik führen.
Wir weisen darauf hin, dass dem
Fahrer in manchen Ländern das
mobile Telefonieren während der
Fahrt verboten ist.
5.24
Montage von sonstigem
Zubehör
Um die korrekte Funktion Ihres
Fahrzeugs zu gewährleisten
und eine Beeinträchtigung der Sicher-
heit auszuschließen, empfehlen wir
die Verwendung von Zubehör, das von
RENAULT zugelassen ist; dieses Zu-
behör ist genau auf Ihr Fahrzeug abge-
stimmt, weshalb die RENAULT Garantie
nur für solches Zubehör gilt.
Von der Verwendung eines mit Gurten
befestigten Fahrradträgers auf der Heck-
klappe wird dringend abgeraten.
Montage und Einsatzbedingungen von
nicht elektrischen Zubehörteilen (Dach-
galerie, Anhängerkupplung etc.): siehe
mitgelieferte Montageanleitung.
Es empfiehlt sich, diese Anleitung mit
den Fahrzeugpapieren aufzubewahren.
Elektrisches und
elektronisches Zubehör
– Für Arbeiten an der Fahr-
zeugelektrik und am Autoradio
sollte grundsätzlich eine RENAULT
Vertragswerkstatt aufgesucht werden.
Ein fehlerhafter Anschluss könnte die
gesamte elektrische Anlage und/oder
die angeschlossenen Bauteile zerstö-
ren.
– Bei nachträglichem Einbau von
elektrischem Zubehör ist darauf zu
achten, dass diese Teile durch eine
Sicherung geschützt sind. Informie-
ren Sie sich über Ampere-Zahl und
Position der Sicherungen.

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