1.17 Anrufweiterschaltung von externen Anrufen bei
Mehrgeräteanschluß
Damit Sie dieses Merkmal nutzen können, muß es von der TELEKOM
eingerichtet sein.
Mit diesem Leistungsmerkmal werden externe Anrufe in der Vermitt-
lungsstelle zu einem anderen Anschluß – z.B. dem Ihres Nachbarn –
weitergeschaltet, die Gesprächskanäle Ihrer Telefonanlage bleiben
dabei frei. Weitergeschaltet wird die MSN, deren Index dem jeweiligen
Endgerät für abgehende Verbindungen zugeordnet wurde. Für diese
MSN-bezogene Anrufweiterschaltung kann die MSN mit Index 1 nicht
verwendet werden, denn diese wird für die Anrufweiterschaltung
nach Dienst (siehe Kap. 1.18) genutzt. Wenn Sie jede Ihrer Rufnum-
mern MSN-bezogen weiterschalten wollen, ist bei der Anlagenpro-
grammierung dem Index 1 keine MSN zuzuteilen (siehe Kap. 2.4a).
Bei der Anrufweiterschaltung von externen Anrufen teilen sich die
Gebühren wie folgt auf:
Der Anrufer bezahlt die Gebühr bis zur Vermittlungsstelle (Amt), von der
Vermittlungsstelle bis zu den externen Telefon zu dem weitergeschaltet
werden soll, bezahlen Sie die Gebühren.
Sie können die Anrufweiterschaltung wahlweise mit
Kennziffer
sofort
Kennziffer
nach Zeit
Kennziffer
bei Besetzt
aktivieren.
Hinweis:
Die Anrufweiterschaltung wird in der Vermittlungsstelle (Amt) eingerichtet
bzw. gelöscht, daher kann zwischen dem Einschalten bzw. Löschen der
Anrufweiterschaltung und dem positiven Quittungston bis zu einer Minute
vergehen.
Der Hörer darf in dieser Zeit nicht aufgelegt werden!
Gesetzesinformation
Die Anrufweiterschaltung setzt das Einverständnis des Angerufenen voraus.
Es ist nur die Anrufweiterschaltung zu fest einprogrammierten Zielen zuläs-
sig. Eine Programmierung des Rufzieles durch den Anrufer ist in der
Software
ausgeschlossen.
Anschlüssen "Zusammengefaßter Unternehmen" im Sinne des FAG
(FernmeldeAnlagenGesetz) §2 (Corporate Network) zulässig. Die Nummer
der Anrufweiterschaltung muß dem Netzbetreiber vom Anlagennutzer auf
Anfrage mitgeteilt werden. Die Anrufweiterschaltung zu öffentlichen
Notrufstellen (Polizei, Feuerwehr, etc.) ist nicht zulässig. Ausnahmen bedür-
fen der schriftlichen Genehmigung.
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(Anruf wird sofort weitergeschaltet)
(Anruf wird ca. 15 sek. lang signali-
siert und dann weitergeschaltet)
(Anruf wird sofort weitergeschal-
tet, wenn Sie telefonieren und der
Anklopfschutz eingeschaltet ist.
Siehe auch Punkt 1.8).
Eine
Anrufweiterschaltung
ist
zwischen