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Pflichten Des Betreibers - WMF 1100S Betriebsanleitung

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11.3 Pflichten des Betreibers

Der Betreiber solcher Anlagen muss für die
regelmäßige Wartung durch WMF Servicetechniker,
deren Beauftragte oder andere autorisierte Personen
und für die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur Personen
gestattet, die das Wissen und die praktische Erfahrung
mit dem Gerät haben, insbesondere was Sicherheit und
Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber so aufzustellen,
dass die Pflege und Wartung ungehindert möglich ist.
In der Büro-/ Etagenversorgung oder ähnlichen
Selbstbedienungsanwendungen sollte Personal, das in
die Bedienung der Kaffeemaschine eingewiesen ist, die
Kaffeemaschine beaufsichtigen. Das geschulte Personal
soll die Einhaltung der Pflegemaßnahmen sicherstellen
und für Anwendungsfragen zur Verfügung stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem
ordnungsgemäßen Zustand sind (z.B. nach DGUV
Vorschrift 3). Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
Ihrer Kaffeemaschine ist u.a. die regelmäßige
Überprüfung der Sicherheitsventile und der
Druckbehälter erforderlich.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen der
Wartung durch den WMF Service oder durch von
WMF autorisiertes Servicepersonal durchgeführt.
Die Systemreinigung darf nur mit den von
WMF vorgesehenen WMF Spezial-Reinigungsmitteln
für die Kaffeemaschine (Tabletten) und für das
Milchsystem (Flüssigreiniger) durchgeführt werden.
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen und
Wartungshäufigkeit (
Betriebsanleitung WMF 1100 S
  W artung) sind zu beachten.
w
Sicherheit und Gewährleistung
WMF Spezial-Reinigungsmittel
w  Z ubehör und Ersatzteile
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