BAE Sensorverstärker IO-Link
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Benutzerhinweise
1.1
Gültigkeit
Diese Anleitung beschreibt Aufbau, Funktion und
Anschluss des BAE Sensorverstärkers IO-Link.
Sie gilt für folgende Produktvariante:
• BAE SA-CS-027-YI-BP00,3 GS04
Bestellcode: BAE00LC
(IO-Link-Variante, Kabel 0,3m, 4 pol. Stecker
M12)
Die Anleitung richtet sich an qualifizierte Fach-
kräfte. Lesen Sie diese Anleitung, bevor Sie das
System installieren und betreiben.
1.2
Verwendete Symbole und
Konventionen
Einzelne Handlungsanweisungen werden durch
ein vorangestelltes Dreieck angezeigt.
►
Handlungsanweisung 1
Handlungsabfolgen werden nummeriert darge-
stellt:
1. Handlungsanweisung 1
2. Handlungsanweisung 2
1.3
Zulassungen und
Kennzeichnungen
CE, UL
2
Lieferumfang
• BAE Sensorverstärker IO-Link
• Betriebsanleitung
HInwEIS
Die Gerätebeschreibungsdatei für IO-Link (IODD,
IO Device Description) kann unter
www.balluff.com heruntergeladen werden.
www.balluff.com
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Sicherheitshinweise
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der IO-Link-Sensorverstärker ist als Basisgerät
für eine besondere Serie von kapazitiven Sen-
soren vorgesehen und wird als Teil eines Mess-
systems in eine Anlage eingebaut. Die einwand-
freie Funktion gemäß den Angaben in den
technischen Daten wird nur mit original BALLUFF
Sensoren zugesichert, die Verwendung anderer
Komponenten bewirkt Haftungsausschluss.
3.2
nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung
liegt vor, wenn der Sensorverstärker für Anwen-
dungen eingesetzt wird, in denen Personensi-
cherheit von der Funktion des Verstärkers in Ver-
bindung mit den angeschlossenen Sensoren
abhängt.
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist
nicht zulässig und führt zum Verlust von Gewähr-
leistungs- und Haftungsansprüchen gegenüber
dem Hersteller.
3.3
Qualifikation des Aufstellers
Die Installation und die Inbetriebnahme darf nur
durch geschulte Fachkräfte mit grundlegenden
elektrischen Kenntnissen erfolgen.
Eine geschulte Fachkraft ist, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und
Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der ein-
schlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen
und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen
kann.
Der Betreiber trägt die Verantwortung dafür, dass
die örtlich geltenden Sicherheitsvorschriften ein-
gehalten
werden.
Insbesondere
Betreiber Maßnahmen treffen, dass bei einem
Defekt des Messsystems keine Gefahren für Per-
sonen und Sachen entstehen können.
Bei Defekten und nicht behebbaren Störungen
des Messsystems ist dieses außer Betrieb zu
nehmen und gegen unbefugte Benutzung zu
sichern.
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muss
der
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