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telenot complex 216H Bedienungsanleitung Seite 44

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Seite 44
Schalteinrichtung
Schaltschloss /
Impulsschaltschloss
Spätheimkehrerschaltung
Sperrelement /
Impulstüröffner
Teilbereich
Transponder
Übertragungsgerät
Zwangsläufigkeitsfunktion Diese verhindert zum einen, dass die Einbruchmelderzentrale
Dient zur Scharf-/Unscharfschaltung der Einbruchmelderzentrale.
Die Schalteinrichtung kann als Schaltschloss, Schlüsselschalter,
Tastcodeeinrichtung oder als comlock Leseeinheit ausgeführt
sein.
Diese Schalteinrichtung besitzt keine mechanische Schließein-
richtung sondern nur Schaltkontakte, daher ist die Montage an
beliebiger Stelle im äußeren Eingangsbereich möglich.
Durch die Betätigung des Schlüssels wird die Einbruchmelder
zentrale scharf-/unscharf geschaltet. Die Zentrale wiederum
steuert ein Sperrelement oder einen Impulstüröffner, wodurch
die Zugangstür entsprechend gesperrt oder freigegeben wird.
Der Einsatz von Impulschaltschlössern bietet den Vorteil, dass
eine externe Scharf-/Unscharfschaltung von mehreren Stellen
am Objekt möglich ist.
Befindet sich die Anlage im intern scharfen Zustand, wird sie
beim Zuschließen des Blockschlosses nicht scharf geschaltet.
Beim Wiederaufschließen jedoch wird die Anlage unscharf
geschaltet.
Dies bietet die Möglichkeit von außen z.B. durch spät heimkeh-
rende Personen über das Blockschloss eine interne Schärfung
aufzuheben.
Elektromechanische Einrichtung, die an einer Tür angebracht
ist und eine Öffnung der Tür verhindert, solange die Anlage
scharf geschaltet ist.
-> siehe Hauptbereich
Fest parametrierter Berechtigungsspeicher (Identifikationsträ-
ger) für die berührungslose Codeübertragung an einer comlock
Leseeinheit.
Das Übertragungsgerät stellt bei einem Alarm selbstständig eine
Telefonverbindung zu einer hilfeleistenden Stelle her.
Bei einem automatischen Wähl- und Ansagegerät können die
Meldungen in Form von gespeicherten Sprachtexten übertragen
werden.
Die Meldungen vom digitalen Übertragungsgerät werden dabei
als Datentelegramme zu einer ständig besetzten Alarmemp-
fangseinrichtung übermittelt.
scharf geschaltet werden kann, solange ein schärfungsverhin-
derndes Kriterium vorliegt, d.h. wenn irgendeine Meldergruppe
ausgelöst ist, eine Tür oder ein Fenster in der Verschlusslinie
noch unverschlossen ist oder wenn irgendein Störungszustand
ansteht.
Zum anderen verhindert die Zwangsläufigkeit z.B. durch ein
Sperrelement das versehentliche Betreten des überwachten
Bereiches, solange die Anlage noch scharf geschaltet ist.
Beide Funktionen verhindern sicher die Auslösung von verse-
hentlichen Falschalarmen.
complex 216H

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