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Installationshinweise - Unical MODULEX EXT 100 Installation Und Betriebsanleitung

Gas-brennwertkessel spezialheizkessel
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Hinweise
1.9 - INSTALLATIONS-HINWEISE
ALLGEMEINE HINWEISE
ACHTUNG!
Installation, Montage und Erstbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen und
nach den bestehenden Vorschriften und tech-
nischen Regelnerfolgen.
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in je-
dem Fall durch die örtliche Baubehörde geneh-
migt werden.
Bei Aufstellung der Gas-Brennwert-Heizkes-
sel sind die bauaufsichtlichen Bestimmungen
u.a.bezüglich der Heizraumgröße, der Be- und
Entlüftung und des Kaminanschlusses zu
erfüllen.
Vor der Installation ist die Stellungnahme des
Gasversorgungsunter-nehmens und des Bezirks-Schornstein-
fegers einzuholen.
Auf Grund unterschiedlicher und voneinander abweichender
Vorschriften in den einzelnen Bundesländern wird vor der
Kesselinstallation eine Rücksprache mit den zuständigen
Behörden empfohlen.
Für die Ausrüstung, Prüfung und Schaltung der Gesamtan-
lage sind die Festlegungen der TRD sowie die einschlägigen
Heizungsnormen,z.B. DIN 4751, Teil 1 und 2, maßgebend.
Unabhängig hiervon sind Anlagen nach DIN 4751, Teil 2, die
von den genannten Heizungsnormen abweichen, zu einer
sicherheitstechnischen Überprüfung unter den gegebenen
Betriebsbedingungen bei der zustän-digen technischen Üb-
erwachungsorganisation anzumelden.
Es sind allgemein die sicherheitstechnischen Grundsätze
und Richtlinien zu beachten, u.a. die technischen Regeln für
Gas-Installation (DVGW-TRGI) und die Bestimmungen der
Heizanlagenverordnung (Heiz.Anlagen V.), Heizungsbetrieb-
sverordnung (Heiz.Betr.V.) und Feuerungsverordnung Feu.V.).
Darüber hinaus müssen folgende Vorschriften und Richtlinien
beachtet werden:Landesvorschriften, Bauordnungen und
die Feuerungsverordnung.
ACHTUNG!
Bei Installation der MODULEX Gas-Brenn-
wertkessel in den Staaten Östereich und
der Schweiz gelten die vergleichsweisen
und einschlägigen Landesvorschriften
sowie Bau- und Feuerungsverordnungen.
Die Installation und Wartung müssen unter Beachtung der gel-
tenden Vorschriften und Richtlinien entsprechend den Anwei-
sungen des Herstellers durch eine zugelassene, qualifizierte
Installationsfirma erfolgen.
Die Installation für Trinkwarmwasserbereiter muss ausschließlich
mit Trinkwasser-geeignetem Material (Hähne, Rohre, Fittings)
ausgeführt werden.
Die Installations- und Betriebsanweisung ist ein fester Be-
standteil des Gas-Brennwertkessels mit wichtigen Hinweise
zur Sicherheit, von Installation, Gebrauch und Wartung und
des Heizkessels und muss vom Betreiber der Heizungsan-
lage jederzeit zugänglich an einem sicheren Ort aufbewahrt
werden.
Es ist eine Betriebsanweisung für die
Gesamtanlage zu erstellen und an gut
sichtbarer Stelle in dauerhafter Ausführung
im Heizraum anzubringen.
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BESONDERE HINWEISE!
Installation, Montage und Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen
und nach den bestehenden Vorschriften und
technischen Regeln erfolgen.Bei Installation
der Gas-Brennwertkessel sind die bauaufsicht-
lichen Bestimmungen zu erfüllen.
Defekte am Heizkessel und-/ oder Betriebsstö-
rungen dürfen nur von einem rechtmäßig zuge-
lassenen Fachpersonal beseitigt werden.
Eine eventuelle Reparatur ist durch von Unical autorisiertes
Fachpersonal auszuführen. Dabei sind ausschließlich Origi-
nal-Ersatzteile von Unical zu verwenden. Die Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen kann die Betriebssicherheit des Heiz-
kessels beeinträchtigen.
Für alle Geräte mit Zusatzausrüstungen (einschließlich Elektrik)
ist nur Originalzubehör zu verwenden.
Um die Effizienz und einwandfreie Funktionsfähigkeit des
Kessels zu gewährleisten, ist es unerläßlich, eine jährliche
Wartung durch zuge-lassenes Fachpersonal durchführen
zugelassenes
Vor Wiederinbetriebnahme Gas-Brennwertkessels, der über
einen längeren Zeitraum nicht betrieben wurde, sind bei der
Wiederinbetriebnahme die Funktionsfähigkeit sämtliche Regel-
und Sicherheits-einrichtungen zu überprüfen.
Sollte der Heizkessel verkauft oder an einen anderen Eigentüm-
er übertragen werden bzw. wenn bei einem Umzug das Gerät
zurück gelassen wird, ist stets sicherzustellen, dass die Instal-
lations- und Betriebsanweisungen den Heizkessel begleiten,
so dass sie vom neuen Eigentümer bzw.Installateur jederzeit
eingesehen werden können.
Es sind ausschließlich typgeprüfte
Sicherheitsein-richtungen zu verwenden,
u.a. Sicherheitsventile und Wassermangel-
sicherungen wie in der DIN 4751 festgelegt.
Zusätzlich zu unseren Hinweisen sind die Festlegungen der
TRGI für senkrechte Luft-/ Abgasführung und für waagrechte
Luft-/Abgas-führung zu beachten.
Bei Austauschinstallation ist die Heizungsanlage vor Einbau
des Kessels unbedingt zu spülen, um spätere Verschmut-
zung im Heizkessel und damit Funktionsstörungen zu vermei-
den.
Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sich da-
durch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungen bilden
können.
Um Lochfraß und Betriebsstörungen zu vermeiden, ist bei
Wasser mit festen Schwebstoffen ein Vorfilter einzubauen.
Zur Vermeidung von Korrosion ist darauf zu achten, daß die
Verbren-nungsluft frei von schädigenden Stoffen (Chlor, Fluor,
Lösungsmitteln) gehalten wird.
Dem Heizungswasser keine Dichtmittel zufügen, da sich da-
durch im Wärmetauscher unerwünschte Ablagerungen bilden
können.
Das benötigte Volumen des Heizungs-Ausdehnungsgefäßes
ist sorgfältig entsprechend der jeweiligen Anlage zu berech-
nen und zu installieren.
Beim Einsatz von MODULEX Gas-Brennwertkesseln ist das
Nutz-volumen des Membranausdehnungsgefässes um 20 %
größer als nach DIN 4807 auszulegen.

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