Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Sportster S / M / L
18.5. Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes:
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes vorgenommen und das Gleit-
segel anhand der offiziellen Herstellerunterlagen identifiziert.
Typenschild und Aufschriften sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe:
Das Ober-und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl. vorhandener V-Rippen),
Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops werden auf Risse, Scherstellungen, Dehnungen,
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das
Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll festzuhalten.
Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur unbedingt nur durch
Originalersatzteile und durch originales Nahtbild erfolgen, kein Kleben mit Klebesegel, Verwendung
nicht originaler Ersatzteile u.s.w.
Sichtkontrolle der Leinen:
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Verdickungen, Kernaustritte usw.)
muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem Nahtbild erneuert werden.
Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.) muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und
mit originalem Nahtbild erneuert werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile:
Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und Speedsysteme sind auf Auffälligkeiten wie
Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen. Beide Tragegurte werden auf Scher-
stellen, Risse und starke Abnutzungen untersucht und anschließend unter einer Last von 5 daN ver-
messen. Die ermittelten Werte sind den Vorgaben des Typenkennblattes gegenüberzustellen und im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig.
Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom Einhän-
gepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich Fangleinenloop. Die Rippennummerierung be-
ginnt jeweils in der Flügelmitte wobei die Flügelseiten in Flugrichtung gesehen werden. Die ermittelten
Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den Sollleinenlängen des ent-
sprechenden Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügel-
seite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, kann durch einen Symmetriecheck vorgenommen
werden. Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im Nach-
prüfprotokoll zu dokumentieren.
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt abweichen,
wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen darf. Die Toleranzen
der Bremsleinen betragen +/- 25 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise
muss beim Hersteller erfragt werden):
wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die Toleranzgrenze le-
diglich entweder in + oder - Richtung abweichen darf (gerechnet werden alle Werte von 10-15
mm).
oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+ oder -) abweichen
(Beispiel: A/B Leinen sind um 10-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D Leinen um 10-
15 mm kürzer als im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung)
Independence—Am Schönebach 3—D-87637 Eisenberg
Rev. 1.0—09/2010—Seite 19

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis