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BENQ-SIEMENS el71 Bedienungsanleitung Seite 129

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Lizenzvertrag
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei,
Anregungen, Bemerkungen oder Kommen-
tare von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte
Software unbeschränkt zu nutzen, ins-
besondere für die Herstellung, Vermarktung,
den Service der Lizenzierten Software oder
anderer Produkte.
11. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFT-
EN. Die Lizenzierte Software einschließlich
technischer Daten unterliegt den Exportkon-
trollvorschriften der Bundesrepublik Deut-
schland, der Europäischen Union (EU), der
USA und gegebenenfalls denen weiterer
Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Im-
port- und Exportvorschriften einzuhalten,
insbesondere verpflichten Sie sich, soweit
Exportkontrollvorschriften dies erfordern,
keine Lizenzierte Software oder Teile davon
zu exportieren oder zu re-exportieren, weder
nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea,
Sudan oder Syrien noch in andere Länder
(einschließlich der Überlassung an Ein-
wohner oder Staatsbürger), bei denen
staatliche Behörden den Export von Produk-
ten, Software und Dienstleistungen Be-
schränkungen oder Verboten unterworfen
haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deut-
sches Recht unter Ausschluss jeglichen Kol-
lisionsrechts. Der Gerichtsstand ist
München, sofern Sie ein Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzver-
trag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
zwischen Ihnen und BenQ hinsichtlich der
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen
dieses Lizenzvertrages gehen etwaigen
widersprechenden Bedingungen vor. Es be-
steht aber die Möglichkeit, dass noch zusät-
zliche Bedingungen ergänzend vereinbart
werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchführbar sein oder werden, so wird die
Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen hier-
durch nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls
der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführ-
baren Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke soll eine Regelung gelten,
die, soweit rechtlich möglich, dem am näch-
sten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und
Zweck des Vertrages gewollt haben würden,
sofern sie bei Vertragsabschluss den Punkt
bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch
auf die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B.
Erben, Anwendung. Soweit eine Partei
dieses Lizenzvertrages bei einem Vertrags-
bruch der Gegenseite von ihr zustehenden
Rechten keinen Gebrauch macht, ist dies
nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu inter-
pretieren. Unbeschadet der Regelungen
dieses Lizenzvertrages bleibt es BenQ,
ihren Konzerngesellschaften oder Lizenzge-
bern vorbehalten, ihre gesetzmäßigen
Ansprüche, insbesondere aus dem jeweili-
gen Urheberrecht oder Markenrecht, geltend
zu machen.

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