Zugelassene Wärmedämmstoffe
Die verwendeten Wärmedämmstoffe müssen nach AGI-Q 132 folgende Anforderungen er-
füllen:
Material :
Lieferform :
Wärmeleitfähigkeit :
Obere Anwendungstemperatur
:
Nennrohdichte kg/m
Die verwendeten Dämmstoffe müssen mindestens Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil
1 entsprechen. Die Anwendungsgrenztemperatur muß über 700°C liegen und die
Rohdichte größer 80 kg/m
Die Dämmstoffkennziffer muß ausgewiesen sein.
Dämmstoffe innerhalb des Konvektionsbereiches müssen zusätzlich abriebfest und nicht
reflektierend verkleidet sein.
Anstelle von Vormauerung und Dämmstoff nach AGI-Q 132 können andere, für diesen Zweck vom
DIBT zugelassene Dämmstoffe verwendet werden. Die notwendigen Dämmstoffstärken müssen
nach Herstellerangaben ermittelt werden.
Dämmstoffkennziffer für Mineralwolldämmstoffe nach AGI-Arbeitsblatt Q 132:
Dämmstoffe
Lieferform
Gruppe
Art
Gruppe
10
Mineral-
wolle
11
Glaswolle
12
Steinwoll
e
13
Schlac-
kenwolle
*) abweichende Prüfbedingungen
Gruppe 12, 13
Gruppe 06, 07, 08 in Platten, versteppten Matten
Gruppe 01 - 21
Gruppe 70 - 76
3
:
Gruppe 08 - 18
3
sein.
Wärmeleitfähigkeit
Form
Gruppe Lieferform
01
Bahnen
02
Wolle,
03
lose
Wolle,
granuliert
04
05
Filze
Lamellen-
06
matten
Matten,
07
versteppt
08
Platten
09
Schalen
10
Segmente
Zöpfe
99
Sonstige
Stein- oder Schlackenwolle
oder Schalen
entspricht 700 - 760°C
entspricht 80 - 180 kg/m
01
Matten,
ver-
steppt
Grenzkurve 1
02
Matten,
ver-
steppt
Grenzkurve 2
10
Schalen,
Grenzkurve 1
11
Schalen
Grenzkurve 2
20
Platten
Grenzkurve 1
21
Platten
Grenzkurve 2
99
Einzelnach-
weis
3
obere Anwen-
dungsgrenz-
Nennrohdichte
temperatur
Gruppe
°C
Gruppe kg/m
10
100
02
12
120
03
14
140
04
16
160
05
.
.
06
.
.
07
.
.
08
.
.
09
70
700
10
72
720
11
74
740
12
76
760
13
.
18
99
*)
99
3
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
120
130
.
180
*)
10