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Yamaha AW2400 Bedienungsanleitung Seite 285

Professional audio workstation
Inhaltsverzeichnis

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ACHTUNG
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG
(„VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN.
DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMÄSS
DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER
VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG
ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHE
PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DIESER VERSIEGELTEN VERPACKUNG
BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER
LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN
BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER
KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE
SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der
mitgelieferten Software-Programme und Daten („SOFTWARE") zu
nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst alle Updates der mitgelieferten
Software und Daten. Die SOFTWARE gehört Yamaha bzw. den Yamaha-
Lizenzgebern und ist durch die entsprechenden Copyright-Gesetze und
internationalen Abkommen geschützt. Sie haben zwar das Recht,
Besitzansprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten
Daten zu erheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das
entsprechende Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der
SOFTWARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wenn sich die
SOFTWARE auf einem Medium befindet, welches eine solche
Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Backup-Kopie müssen Sie
den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte
der SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte
übertragen, jedoch nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger die Lizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering
unterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise an deren Quell-
Code gelangen.
• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise
zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen
oder auf anderen Wegen zu verteilen oder abgeleitete Produkte aus der
SOFTWARE zu erstellen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf
einen anderen übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen
Computern einspeisen.
• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die
guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.
• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende
Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt
werden, unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen, die vom Benutzer
zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis
des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet
werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert,
übertragen, verteilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder
dargeboten werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung durch den
Inhaber der Urheberrechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE
erhaltenen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen
ohne Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in
Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberre-
chts-Gesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird, endet
die Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung durch
Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die
mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die
SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14)
Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren
Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha
und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums
oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder einen
autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von vierzehn Tagen
zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist nicht
zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder
fehlerhafte Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST
UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS,
EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE
ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre
Anleitungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur
Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN
HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE
NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER
OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT
YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE
ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS
FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE
UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN.
YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER
DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE
SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT
AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER
FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER
VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER
UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall
überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden,
Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software Dritter
beigefügt („SOFTWARE DRITTER"). Wenn in der schriftlichen
Dokumentation oder der die Software begleitenden elektronischen Daten
irgendwelche Software und Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER
bezeichnet wird, erkennen Sie die Bestimmungen aller mit der
SOFTWARE DRITTER mitgelieferten Vereinbarungen an und erkennen
an, dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist für
etwaige Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE DRITTER.
Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die SOFTWARE DRITTER
oder deren Gebrauch durch Sie.
• Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und vertraglichen
Haftungen bezüglich der SOFTWARE DRITTER. ZUSÄTZLICH
VERNEINT YAMAHA AUSDRÜCKLICH ALLE
STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
AUF ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER
SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der
SOFTWARE DRITTER.
• Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten in keinem
Fall die Haftung für irgendwelche Schäden einschließlich, jedoch nicht
beschränkt, auf direkt oder beiläufig entstandene Schäden oder
Folgeschäden, Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder
andere Schäden, die infolge der Verwendung, des Missbrauchs oder der
Unmöglichkeit der Verwendung der SOFTWARE DRITTER entstehen
können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu
interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf
jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle
Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo District Court in Japan
durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser
Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt
werden sollten, dann sollen die übrigen Bestimmungen der
Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in
Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen
zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen
schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in
Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser Vereinbarung
sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten
Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.
AW2400 Bedienungsanleitung
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