Beim Transportieren in einem PKW oder Bus kann der Mini Crosser als Sitz verwendet
werden, sofern er ordnungsgemäß mit zugelassenen Vierpunktgurten im Kraftfahrzeug
verzurrt ist. Die Gurte müssen dabei an den hierfür vorgesehenen Verzurrpunkten des Mini
Crossers befestigt werden.
Die Verzurrpunkte des Mini Crossers wurden gemäß ISO 7176-19 getestet und zugelas-
sen.
Zum Verzurren des Mini Crossers siehe Anhang A.
Unabhängig davon muss auch der Benutzer gemäß den geltenden Verkehrsvorschriften
im Kraftfahrzeug angeschnallt sein. Während des Transports ist der Mini Crosser unbe-
dingt auszuschalten Es wird jedoch empfohlen, dass der Benutzer nach Möglichkeit auf
einem der im Fahrzeug vorhandenen Sitze Platz nimmt, da dies unter allen Umständen
am sichersten ist.
Abschnitt 13 Flugzeugtransport
Beim Transport des Mini Crossers in einem Flugzeug kann die jeweilige Fluggesellschaft
verlangen, dass die Batterien für den Flugverkehr zugelassen sind und dass die Luft aus
den Reifen abgelassen wird.
Einige Fluggesellschaften verlangen außerdem, dass der Anschluss zwischen den Bat-
terien unterbrochen wird. Hierzu ist die Hauptsicherung zu entfernen (siehe Abschnitt 9
Seite 16). Zu diesem Zweck müssen der Sitz und die hintere Radabschirmung abmontiert
werden, siehe Abb. 7 bis 9 auf Seite 9.
Eine Bescheinigung für den Lufttransport kann beim Hersteller angefordert werden.
Ein Extraschalter für Batterien ist als Sonderzubehör erhältlich
Abschnitt 14 Versicherung
Für einen motorbetriebenen Krankenfahrstuhl, der nicht schneller als 6 Km/h fahren kann,
ist keine Versicherung oder Betriebserlaubnis erforderlich. Wir empfehlen jedoch, zu Ihrer
Sicherheit eine Haftpfl ichtversicherung abzuschließen oder in Ihre schon vorhandene
Haftpfl ichtversicherung mit schriftlicher Bestätigung des Versicherers den Krankenfahr-
stuhl einzuschließen.
Ein motorbetriebener Krankenfahrstuhl, der durch seine Bauart bedingt schneller als 6
Km/h fährt, ist zu versichern und das Kennzeichen hinten am Fahrzeug zu befestigen.
Außerdem ist eine Betriebserlaubnis, ein TÜV-Gutachten und die Zustimmung der örtli-
chen Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) zur Führung des motorbetriebenen Kran-
kenfahrstuhles erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
1. Betriebserlaubnis (sofern erforderlich)
2. Versicherungsbescheinigung (sofern vorhanden, siehe oben)
Dem Benutzer wird empfohlen, mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Rücksprache
zu halten. Ggf. ist für das Fahrzeug eine gesonderte Haftpfl ichtversicherung abzuschli-
eßen.
Anstatt der Betriebserlaubnis kann auch eine sogenannte ABE (Allgemeine Betrieb-
serlaubnis) ausgehändigt werden. In diesem Fall entfällt die Zustimmung des örtlichen
Straßenverkehrsamtes.
Mini Crosser A/S
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