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Allgemeine Sicherheitshinweise - Webasto Thermo Top Z Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
Die Heizgeräte sind zur Beheizung des Kraftfahrzeug-
motors und der Fahrzeugkabine zugelassen. Bei
Verwendung des Heizgerätes in Sonderfahrzeugen, die
nicht der StVZO unterliegen (z.B. Schiffe), sind die dafür
zum Teil regional geltenden Vorschriften einzuhalten. Die
Verwendung in "Fahrzeugen zum Transport gefährlicher
Güter (ADR)" ist nicht zulässig.
Die Prüfung erfolgt unter Vorlage der Betriebsanweisung/
Einbauanweisung des Herstellers. Das Jahr der ersten
Inbetriebnahme muss vom Einbauer auf dem Fabrikschild
des Heizgerätes durch Entfernen der nicht zutreffenden
Jahreszahlen dauerhaft gekennzeichnet sein.
Das Heizgerät darf nicht in den Führer- oder
Fahrgastraum von Fahrzeugen eingebaut werden.
Das Heizgerät darf nur in Kraftfahrzeuge oder in unab-
hängige Heizsysteme mit einer Mindestkühlflüssigkeits-
menge von 4 Liter eingebaut werden.
Bei Überprüfung des Kühlwasserstandes ist nach den
Angaben des Fahrzeugherstellers zu verfahren. Das
Wasser im Heizkreislauf des Heizgerätes muss mindes-
tens 10 % eines Marken-Gefrierschutzmittels enthalten.
Die Entnahme der Brennluft aus dem Innenraum des
Fahrzeuges ist nicht gestattet.
Die Mündung des Abgasrohres soll nach unten, zur Seite
oder bei Abgasführung unter den Fahrzeugboden bis in
die Nähe der seitlichen oder hinteren Begrenzung des
Fahrerhauses oder des Fahrzeugs gebracht werden.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, dass das
Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu
erwarten ist. Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges
dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Kondensatansammlungen in der Abgasleitung müssen
unmittelbar abgeführt werden, wenn erforderlich, ist die
Anbringung einer Kondensatablaufbohrung zulässig.
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und Abgas-
luftaustritt müssen so ausgeführt sein, dass sich eine
Kugel mit 16 mm Durchmesser nicht einführen lässt.
Elektrische Leitungen und Schaltgeräte des Heizgerätes
müssen im Fahrzeug so angeordnet sein, dass ihre
einwandfreie Funktion unter normalen Betriebs-
bedingungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Für das Verlegen von Kraftstoffleitungen und den Einbau
zusätzlicher Kraftstoffbehälter sind die §§ 45 und 46
StVZO einzuhalten. Daraus das Wichtigste:
Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, dass
Verwindungen des Fahrzeuges, Bewegungen des
Motors und dgl. keinen nachteiligen Einfluss auf die
Haltbarkeit ausüben. Sie müssen gegen
mechanische Beschädigungen geschützt sein.
Kraftstoffführende Teile sind gegen betriebsstörende
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Wärme zu schützen und so anzuordnen, dass
abtropfender oder verdunsteter Kraftstoff sich weder
ansammeln noch an heißen Teilen oder an
elektrischen Einrichtungen entzünden kann.
Das Heizgerät darf nicht in von Personen benutzten
Räumen eingebaut werden.
Der jeweilige Betriebszustand des Heizgerätes,
mindestens ein- oder ausgeschaltet, muss leicht
erkennbar sein.

1.4.2 Allgemeine Sicherheitshinweise

An Tankstellen und Tankanlagen muss wegen
Explosionsgefahr das Heizgerät ausgeschaltet sein.
Das Heizgerät darf wegen Vergiftungs- und Erstickungs-
gefahr nicht, auch nicht mit Zeitvorwahl oder Funkfern-
steuerung (Telestart), in geschlossenen Räumen, wie
Garagen oder Werkstätten, ohne Abgasabsaugung
betrieben werden.
Im Bereich des Heizgerätes darf eine Temperatur von
120° C (Lagertemperatur) nicht überschritten werden.
(z.B. bei Lackierarbeiten am Fahrzeug). Bei Temperatur-
überschreitung können bleibende Schäden an der
Elektronik auftreten.
Alle brennstoffführenden Leitungen müssen dicht
verbunden sein, dürfen keine Beschädigung aufweisen
und müssen regelmäßig überprüft werden (mindestens
im selben Intervall wie Fahrzeugüberprüfung). Werden
Beschädigungen oder Undichtheiten der Brennstoff-
leitung festgestellt, darf das Heizgerät nicht betrieben
werden, bis der Schaden von einer autorisierten
Webasto-Fachwerkstatt behoben wurde.
Das Gerät durch Entfernen der Sicherung funktionsunfähig
machen. Die Brennstoffleitungen (Mecanylschlauch dürfen
nicht am Abgasrohr direkt anliegen und müssen ggf. ther-
misch isoliert werden, ansonsten besteht Brandgefahr.
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin
enthaltenen Hinweise führen zum Haftungsausschluss
seitens Webasto. Gleiches gilt auch für nicht fach-
männisch oder nicht unter Verwendung von Original-
ersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Dieses hat das
Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung des
Heizgerätes und damit der Allgemeinen Betriebserlaubnis
des Fahrzeuges zur Folge.
Die Betriebsanweisung vor Inbetriebnahme des
Heizgerätes unbedingt lesen.
Thermo Top E und Z/C
HINWEIS

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