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Allgemeine Sicherheitshinweise - Webasto HL 90 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
Heizluftsystem
Heizluftansaugöffnungen müssen so angeordnet sein,
dass unter normalen Betriebsbedingungen ein Ansaugen
von Abgasen des Fahrzeugmotors und des Heizgerätes
nicht zu erwarten ist.
Die Entnahme der Brennluft aus dem Innenraum des
Fahrzeugs ist nicht gestattet.
Brennluftleitung
Die erforderliche Verbrennungsluft muss aus dem Freien
angesaugt werden.
Innerhalb von Räumen, in denen sich Personen auf-
halten, dürfen Verbrennungsluftleitungen maximal vier
Trennstellen und eine spritzwassergeschützte Durch-
führung durch die Außenwand haben. Diese Trennstellen
müssen so abgedichtet sein, dass insgesamt eine
Undichtheit von 200 l/h bei einem Überdruck von 0,5 mbar
nicht überschritten wird.
Die Leitung, einschließlich Durchführung, Trennstellen,
Material und Ausführung, muss in der Einbauanweisung
beschrieben sein.
Die Leitung darf nur mit Werkzeug montier- und lösbar
sein und muss gegen Beschädigung geschützt, sowie
auf Dauer rüttelfest sein.
Abgasleitung
Heizgeräte müssen so ausgeführt sein, dass die Abgase
ins Freie abgegeben werden.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, dass das
Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu
erwarten ist.
Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges dürfen in ihrer
Funktion nicht beeinträchtigt werden. Kondensat oder ein-
gedrungenes Wasser darf sich in der Abgasleitung nicht
ansammeln können.
Ablauföffnungen sind zulässig; diese müssen über zum
Innenraum dichte Leitungen die Flüssigkeit ins Freie
ableiten.
Die Mündung des Abgasrohres soll nach oben, zur Seite
oder bei Abgasführung unter dem Fahrzeugboden bis in
die Nähe der seitlichen oder hinteren Begrenzung des
Fahrerhauses oder des Fahrzeuges gebracht werden.
Innerhalb von Räumen, in denen sich Personen auf-
halten, dürfen Abgasleitungen maximal eine Trennstelle
besitzen und müssen eine spritzwassergeschützte
Durchführung durch die Außenwand/Boden haben.
Der Anschluss einer Ableitung für das in das Abgasrohr
eingedrungene Wasser mit einer metalldichtenden
Verbindungsstelle ist zulässig. Das Ableitungsrohr ist
abgedichtet durch die Außenwand oder den Fahrzeug-
boden zu führen.
Der Wärmetauscher, das angeschlossene Abgasrohr,
sowie das eventuell angeschlossene Ableitungsrohr
müssen so abgedichtet sein, dass bei einem Überdruck,
der dem doppelten Überdruck des Abgases bei maximal
zugelassener Abgasrohrlänge entspricht, – jedoch min-
destens bei einem Überdruck von 0,5 mbar – , eine Leck-
menge von insgesamt 30 l/h nicht überschritten wird.
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Die Leitung, einschließlich Durchführung, Trennstellen,
Material und Ausführung, muss in der Einbauanweisung
beschrieben sein. Die Leitung darf nur mit Werkzeug
montier- und lösbar sein und muss gegen Beschädigung
geschützt, sowie auf Dauer rüttelfest sein.
Es müssen metallische Leitungen verwendet werden.
Diese dürfen, wenn im Bereich des Innenraumes die
Möglichkeit einer Berührung besteht, 110° C nicht über-
schreiten. Ein Berührungsschutz ist zulässig.
Verbrennungslufteintritt und Abgasaustritt
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und Abgas-
luftaustritt müssen bei einem Einbau so ausgeführt
werden, dass sich eine Kugel mit 16 mm Durchmesser
nicht einfügen lässt.
Elektrische Leitungen, Schalt- und Steuergeräte des
Heizgerätes müssen im Fahrzeug so angeordnet sein,
dass ihre einwandfreie Funktion unter normalen Betriebs-
bedingungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Für das Verlegen von Kraftstoffleitungen und den Einbau
zusätzlicher Kraftstoffbehälter sind die §§ 45 und 46
StVZO einzuhalten.
Daraus das Wichtigste: Kraftstoffleitungen sind so
auszuführen, dass Verwindungen des Fahrzeuges,
Bewegungen des Motors und dgl. keinen nachteiligen
Einfluss auf die Haltbarkeit ausüben. Sie müssen gegen
mechanische Beschädigung geschützt sein.
Kraftstoffführende Teile sind gegen betriebsstörende
Wärme zu schützen und so anzuordnen, dass abtropfen-
der oder verdunstender Kraftstoff sich weder ansammeln
noch an heißen Teilen oder an elektrischen Einrichtungen
entzünden kann.
Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffleitungen und
Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum
liegen. Kraftstoffbehälter müssen bei diesen Fahrzeugen
so angeordnet sein, dass bei einem Brand die Ausstiege
nicht unmittelbar gefährdet sind. Die Förderung des
Kraftstoffes darf nicht durch Schwerkraft oder Überdruck
im Kraftstoffbehälter erfolgen.

1.4.2 Allgemeine Sicherheitshinweise

Das Heizgerät darf nicht in den Führer- oder Fahrgast-
raum von Kraftomnibussen eingebaut werden. Wird das
Heizgerät dennoch in einen solchen Raum eingebaut,
muss der Einbaukasten zum Fahrzeuginnenraum dicht
abgeschlossen sein. Von außen muss der Einbaukasten
ausreichend belüftet sein, damit eine maximale Tempera-
tur von 40° C im Einbaukasten nicht überschritten wird.
Bei Temperaturüberschreitung können Funktionsstörun-
gen auftreten.
Die Heizgeräte sind zur Beheizung des Fahrgastraums
und der Fahrerkabine im Frischluftbetrieb und von
Aufbauten im Frischluft- oder Umluftbetrieb zugelassen.
Sie sind jedoch nicht zur Beheizung des Gefahrgut-
Transportraumes zugelassen. Der Einbau in Räumen in
denen sich Personen aufhalten ist nicht zugelassen.
HL 90

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