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Garantie - Lennox BALTIC Installations-Und Betriebsanleitungen

Luft- und wassergekühlte dachklimageräte
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GARANTIE

Allgemeine Bedingungen
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die Gewährleistung nur für Konstruktionsfehler, die innerhalb eines Jahres
(Gewährleistungsfrist) auftreten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Dachklimazentrale, jedoch spätestens sechs Monate nach
der Lieferung.
Korrosionsgewährleistung
Bedingungen für die zehnjährige Korrosionsgewährleistungsfrist für das Gehäuse der Dachklimaanlage:
LENNOX übernimmt eine 10-jährige Gewährleistung gegen Korrosion für alle ab Mai 1991 hergestellten Dachklimageräte. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Lieferung des Gerätes.
Die Gewährleistung gilt nicht in folgenden Fällen:
1. Wenn die Korrosion des Gehäuses durch äußeren Schaden, beispielsweise Kratzer, hervorragende Teile, Abschabungen, Stöße
usw., verursacht wurde.
2. Wenn das Gehäuse im Rahmen der Wartungsarbeiten oder von einem Fachunternehmen nicht regelmäßig gesäubert wurde,
3. Wenn das Gehäuse nicht vorschriftsgemäß gesäubert und gewartet wurde,
4. Wenn die Rooftop-Anlage an einem Ort oder in einer Umgebung installiert wurde, der/die bekannterweise Korrosion ausgesetzt
ist, und vom Eigentümer der Anlage keine spezielle Schutzschicht aufgetragen wurde. Die Art der Schutzschicht muss von
einem kompetenten, unabhängigen Unternehmen nach einer Untersuchung des Standorts empfohlen worden sein.
5. Obwohl die LENNOX-Beschichtung sehr korrosionsbeständig ist, gilt die Garantie nicht für Rooftop-Geräte, die weniger als 1000
m vom Meer installiert werden
Hinweis: Mit Ausnahme des Gehäuses fallen die übrigen Komponenten der Maschine unter die Garantie im Rahmen unserer
allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Wartung
Die Gewährleistung gilt nur, wenn für die Anlage ab dem Datum der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag besteht und wenn die
Arbeiten gemäß diesem Wartungsvertrag ordnungsgemäß ausgeführt werden
Der Wartungsvertrag muss mit einem kompetenten Fachunternehmen abgeschlossen werden.
Werden während der Gewährleistungszeit Komponenten repariert, verändert oder ausgetauscht, bedeutet dies nur eine
Verlängerung der Materialgewährleistungsfrist.
Die Wartung muss vorschriftsgemäß durchgeführt werden.
Für ein nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geliefertes Ersatzteil wird dieselbe Gewährleistung wie ursprünglich gewährt.
Es gelten dieselben Gewährleistungsbedingungen.
Im Rahmen eines Vertrags empfehlen wir vier Wartungen pro Jahr (alle drei Monate), vor dem Start jeder Heiz-
/Klimatisierungssaison, damit die Anlage während der verschiedenen Betriebsbedingungen überprüft werden kann.
Lebensdauer der Anlage
Das Kühlsystem wurde für eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren konzipiert, vorausgesetzt, die Sicherheits- und
Wartungsanweisungen werden genau beachtet.
Die Lebensdauer der Anlage kann erneuert werden, wenn die regelmäßig Requalifizierungsbescheinigung von einem Fachmann
bestätigt wird (bevollmächtigte Stelle oder DREAL)
Entsorgung der Anlage
Die Stilllegung und die Rückgewinnung von Öl und Kühlflüssigkeit muss durch qualifiziertes Personal und gemäß den
Empfehlungen in der Norm NF EN 378 erfolgen.
Sämtliche Bestandteile des Kühlsystems, wie Kältemittel, Öl, Kühlflüssigkeit, Filter, Trockner und Isolierungsmaterial müssen
rückgewonnen, wieder verwendet und/oder auf korrekte Weise entsorgt werden (siehe NF EN 378 Teil 4). Es dürfen keine
Materialien in die Umwelt gelangen.
BALTIC-IOM-1711-G
-75-

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