aber mindestens nach jeweils 13 Monaten, metro-
logische Kontrollen durchzuführen.
Bei den Messgeräten, die für Prüfungen im Zu-
sammenhang mit dem Brandschutz genutzt
werden, muss die Person, welche die Messung
ausführt, von der Funktionsfähigkeit des ein-
gesetzten Messgerätes absolut überzeugt sein.
Messungen mit einem nicht voll funktionsfähi-
gen Messgerät können zu einer falschen Be-
wertung der Wirksamkeit des Gesundheits-
schutzes und sogar zu einer Lebensbedrohung
für die Menschen führen.
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BEDIENUNGSANLEITUNG MIC-2 Vers. 1.7
Hinweis: