Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
Bei einer korrosionstechnisch geschlos-
senen Warmwasser-Heizungsanlage,
bei der die vorgenannten Punkte berück-
sichtigt wurden, sind zusätzliche Korro-
sionsschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Falls jedoch die Gefahr des Sauer-
stoffeinbruchs besteht, sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen durchzuführen, z.B.
durch Zugeben von Sauerstoffbindemit-
tel Natriumsulfit (5 - 10 mg/Liter im Über-
schuss). Der pH-Wert des Heizungs-
wassers soll 9 - 10,5 betragen.
Falls Bauteile aus Aluminium vorhanden
sind, gelten davon abweichende Bedin-
gungen.
Einsatz von Frostschutzmittel in Kesseln
Viessmann Kessel sind für Wasser als
Wärmeträger konstruiert und gebaut.
Um die Kesselanlagen vor Frost zu
schützen, kann es erforderlich sein, das
Kessel- oder Kreislaufwasser mit Frost-
schutzmittel zu versehen.
Hierbei ist u.a. Folgendes zu beachten:
■ Grundsätzlich sind die Vorgaben des
Frostschutzmittelherstellers zu beach-
ten.
■ Die Eigenschaften von Frostschutz-
mitteln und Wasser unterscheiden
sich ganz erheblich.
■ Die Temperaturstabilität des Frost-
schutzmittels muss für den Einsatzfall
ausreichen.
■ Die Verträglichkeit mit Dichtungs-
werkstoffen ist zu überprüfen. Falls
andere Dichtungswerkstoffe zum Ein-
satz kommen, ist dies ist bei der Aus-
legung der Anlage zu berücksichtigen.
Wasserbeschaffenheit
(Fortsetzung)
Falls Chemikalien zum Korrosions-
schutz eingesetzt werden, empfehlen
wir, sich die Unbedenklichkeit der
Zusätze gegenüber den Kesselwerkstof-
fen und den Werkstoffen der anderen
Bauteile der Heizungsanlage vom Her-
steller der Chemikalien bescheinigen zu
lassen. Wir empfehlen, sich bei Fragen
der Wasseraufbereitung an entspre-
chende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der
Richtlinie VDI 2035-2 und EN 14868 zu
finden.
■ Speziell für Heizungsanlagen entwi-
ckelte Frostschutzmittel enthalten
neben Glykol noch Inhibitoren und
Puffersubstanzen als Korrosions-
schutz. In jedem Fall müssen beim
Einsatz von Frostschutzmitteln die
Angaben des Herstellers bezüglich
der minimalen und maximalen Kon-
zentrationen beachtet werden.
■ Die vorgeschriebene Mindestkonzent-
ration, in Abhängigkeit von der erfor-
derlichen Frostschutztemperatur, darf
nicht unterschritten werden. Der pH-
Wert und der Frostschutz (Dichtemes-
sung) sind regelmäßig nach Angabe
des Herstellers, mindestens jährlich,
zu überprüfen und zu korrigieren.
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