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Warnung Vor Nicht Bestimmungsgemäßer Verwendung A2 - Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung

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2. Einsatzbeschränkungen
Der Einsatz von Schwenkkranen ist beschränkt durch die Anzahl der Lastspiele (Häufigkeit), dem
Lastkollektiv (Lastverteilung), sowie durch die Bauart (Bauweise) des Kranes. Die Verwendung des
Kranes außerhalb des vorgesehenen Bereiches kann zu Gefährdungen und zu Schäden am Kran
führen.
Charakteristische Einsatzbeschränkungen sind:
Höhere dynamische Belastung:
-
Einsatz von Hebezeugen und Lastaufnahmeeinrichtungen, die eine höhere Einstufung
nach DIN 15018 in Beanspruchungsgruppe und Hubklasse erfordern als im Prüfbuch
des Kranes bezeichnet, z.B. bei Greifer- oder Magnetbetrieb.
Bruchanfälligkeit spröder Materialien, z.B. Glasscheiben
-
Der Ausleger federt wegen der elastischen Durchbiegung nach. Ein feinfühliges
Absetzen ist je nach freitragender Länge nur bedingt möglich
Betrieb bei Temperaturen unter -10°C und über +40°C
-
Einsatz unter außergewöhnlichen Umgebungsbedingungen, z.B. Schmelzöfen,
-
Säurebädern, Bereiche mit starken Erschütterungen
Maßnahmen, welche die Statik des Krans und seine Festigkeit beeinflussen, z.B.
-
Verlängerungen oder Verkürzungen von Ausleger, Änderungen von Befestigungen,
Veränderung der Traglast, nachträglicher Einbau eines größeren oder schwereren
Hebezeuges als vorgesehen oder nicht genehmigte Schweißarbeiten.
3. Warnung vor nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
Folgende Verwendung des Kranes ist verboten. Nichtbeachtung
kann zu Gefahren für den Bediener und sein Umfeld sowie zu
Schäden an der Krankonstruktion führen.
Die Benutzung eines nicht vorschriftsmäßig montierten oder ausgerüsteten Kranes
-
ohne Herstellerbescheinigungen (Konformitätserklärung, CE-Kennzeichen) oder
Prüfplakette.
Die Befestigung / Verankerung an unzureichend tragfähiger Konstruktion (Wand /
-
Hallenstütze o.ä.)
Die
Benutzung
-
gegebenenfalls unter Umgehung von Sperr- und Verbotsschildern.
Transport unzulässiger Lasten, wie Personentransport, Transport feuerflüssiger
-
Massen, Transport von Lasten größer als die zulässige Krantragfähigkeit
Aufenthalt unter schwebenden Lasten
-
Schrägziehen, Schleppen oder Schleifen von Lasten
-
Auslösen unkontrollierter Ausleger- oder Hebezeugbewegungen durch Anschlagen
-
der Last nicht lotrecht unter Haken und Hubwerk
Tippbetrieb des Hubwerkes – Aufschwingen des Auslegers durch Hubwerksbetrieb
-
oder Eingriffe an der hängenden Last
eines
offensichtlich
defekten
- A2 -
oder
mangelhaften
Kranes,

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