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Teil A - Betriebsanleitung; Hinweise Auf Bestimmungsgemäße Verwendung A1 - Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung

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Teil A – Betriebsanleitung
1. Hinweise auf bestimmungsgemäße Verwendung
Der Bediener hat sich vor Inbetriebnahme über die bestimmungsgemäße
-
Verwendung des Kranes zu informieren. Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ist
verboten.
Der Kran darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn Aufstellung und
-
Ausrüstung den geltenden Vorschriften entsprechen. (Konformitätserklärung liegt vor,
CE-Zeichen ist angebracht, Abnahmeprüfung oder regelmäßige Prüfung ist auf
Prüfsiegel erkennbar und noch gültig)
Der Kran darf nur in einem geeigneten Arbeitsumfeld montiert werden. Die
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unfallsichere Bedienung muss gewährleistet sein.
Die Befestigung muss auf dauerhaft tragfähigem, ebenem, erschütterungs- und
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schwingungsfreiem Untergrund erfolgen.
Als Kranführer dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur Personen eingesetzt
-
werden, welche die Anforderungen gem. UVV BGV D6 §29 erfüllen.
Der Einsatz und die Verwendung des Kranes ist gemäß Einstufung in Hubklasse und
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Beanspruchungsgruppe nach DIN 15018 (siehe Angaben im Prüfbuch) erlaubt.
Der Wandschwenkkran ist bestimmt zum Heben und Fahren (jeweils kraftbetrieben
-
oder von Hand) von Lasten am Ausleger unter Verwendung eines Hebezeuges. Die
Schwenkbewegung des Auslegers darf nur von Hand erfolgen, wobei die Last geführt
werden muss.
Zum Heben und Fahren von Lasten dürfen nur Hebezeuge am Ausleger verwendet
-
werden, deren Eigengewicht die Grenzwerte lt. Maßtabelle [Anhang A] nicht
überschreitet. *
Die max. zul. Hubgeschwindigkeit für Hebezeuge am Kran beträgt 8,0 m/min. *
-
Die max. zul. Fahrgeschwindigkeit für kraftbetriebene Katzfahrwerke beträgt
-
20,0 m/min.*
Es dürfen nur Hebezeuge mit einer wirksamen Überlastschutzeinrichtung (z. B.
-
Rutschkupplung) verwendet werden.
Der Wandschwenkkran ist ausgelegt für einen Temperaturbereich von –10°C bis
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+40°C.
Nur Wandschwenkkrane mit Zusatzkennzeichen „F" in der Typenbezeichnung sind für
-
Betrieb im Freien ausgelegt und können bei Einhaltung der Bedienungshinweise bis
Windstärke 4 betrieben werden.
Nur Wandschwenkkrane mit Zusatzkennzeichen „ex" in der Typenbezeichnung sind
-
für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt und können gemäß
Ihrer Kennzeichnung am Gerät und im Prüfbuch in den entsprechenden Zonen
eingesetzt werden.
Bei Einsatzbedingungen oberhalb Korrosionsschutzklasse C2 oder in Umgebung mit
-
aggressiven Medien sind Sonderausführungen erforderlich.
*) Sind aufgrund von Sonderauslegungen höhere Werte zulässig, sind diese im Zusatzstammblatt des Kranes
vom Hersteller eingetragen. Das Zusatzstammblatt ist Bestandteil des Prüfbuches.
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