5.2.3 Schwenkanschläge
Je nach Baugröße, Kranausstattung und Einsatzzweck sind sie Bestandteil der Krankonstruktion oder
Sonderausstattung (den Auftragspapieren oder dem Zusatzstammblatt im Kranprüfbuch zu
entnehmen).
Schwenkanschläge sind einzusetzen um:
das Anstoßen des Kranauslegers oder von Teilen der am Ausleger montierten Ausrüstung
-
(Hebezeug, Stromzuführung etc.) an Störkonturen der Kranumgebung (z. B. Wände, Stützen,
andere Krane) zu verhindern
den Arbeitsbereich des Auslegers zu begrenzen
-
Funktionsbedingt werden 2 Varianten Schwenkanschläge unterschieden:
a) Schwenkanschlag mit Pufferstange zum Klemmen auf dem Ausleger (Gegenanschläge in der
Kranumgebung)
b) Schwenkanschläge zum Anbau an die Lagerkonsolen (Gegenanschlag ist hier der
Ausleger selbst)
Alle Anschläge sind als NOT- Endbegrenzungen ausgelegt und dürfen nicht
betriebsmäßig angefahren werden (siehe auch BGV D6 § 30).
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Abb.9
Abb.10 (Beispiel)