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Schweißarbeiten An Kranen; Hinweise Auf Besondere Gefahrenarten A15; A15 - Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung

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9.4.4 Schweißarbeiten an Kranen
Sie dürfen nur dann an Kranen schweißen, wenn:
dies in der Montageanweisung gefordert und beschrieben ist
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der Hersteller die Schweißarbeiten genehmigt hat
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alle Voraussetzungen zum Schweißen erfüllt sind
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Voraussetzungen für Schweißarbeiten an Kranen:
schriftliches Einverständnis des Betreibers einholen (Schweißerlaubnis)
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UVV BGV D1 " Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" beachten
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VDI – Richtlinie 2382 / 1990 – 08 " Instandsetzung von Krananlagen; Schweißen, Heften,
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Brennschneiden, Bohren" beachten
Herstellerqualifikation Klasse E nach DIN 18800-7:2002 (Stahlbauten) erforderlich
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Gültige Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 des ausführenden Schweißers erforderlich
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9.5 Hinweise auf besondere Gefahrenarten
Gefahr durch Quetschungen am Wandschwenkkran
Im Betrieb:
durch pendelnde oder herabstürzende Lasten
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durch überfahrende Hallenkrane
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durch sich bewegende Kranteile bei Anordnung von Teilen der Konstruktion im
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Arbeits- und Verkehrsbereich
Bei Wartung:
durch ungesicherte, wegschwenkende Ausleger
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durch mangelnde Standsicherheit des Kranes
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Gefahren durch elektrische Energie (Stromschlag)
fehlerhafte elektrische Anschlüsse
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unter Spannung stehende Teile der Konstruktion durch defekte Isolation
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unzureichender Abstand zu Freileitungen oder offenen Stromschienen von
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Hallenkranen
bei Instandsetzungsarbeiten an spannungsführenden Teilen
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Gefahren durch das Hebezeug
durch ungewollte Bewegungen infolge Fehler oder Defekt in der elektrischen
-
Installation oder Steuerung (z. B. selbständig ablaufende motorische Bewegungen
oder falsche Drehrichtung von Antrieben)

- A15 -

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