Für die Überprüfung der Tragfähigkeit bauseitiger Tragkonstruktionen (Wände,
Stützen) ist der Betreiber verantwortlich. In Zweifelsfällen muss ein Baustatiker
eingeschaltet werden.
Wirklasten an den Lagerkonsolen sind den Auftragspapieren zu entnehmen oder beim Hersteller zu
erfragen. Angaben in allgemeinen Maß- und Datenblättern beziehen sich ausschließlich auf
Standardausführungen.
12.2 Kranausstattung
Standardausstattung
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Konsolen zur Befestigung
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Ausleger
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Schwenkachse
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Zubehör und Kleinteile
12.3 Beschilderung am Kran
Sonderausstattung
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Katzanschläge
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Schwenkbremse
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Auslegerarretierung (im Freibetrieb Standard)
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Schwenkanschläge
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Hebezeug
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Netzanschlussschalter
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Stromzuführung
Folgende Kennzeichnungen müssen
sich am Kran befinden:
- CE-Zeichen
- Traglastkennzeichnung
- Warnstreifen
- Typenschild
- Betriebsvorschrift
- Netzanschlussschalter
Sind diese Kennzeichnungen nicht
am Kran vorhanden, müssen diese
nachgerüstet werden.
(siehe Anhang B - Ersatzteilliste)
Abb.11
- B5 -
Tabelle 5