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Verantwortung Des Betreibers; Arbeitsplätze; A12 - Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung

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9.1 Verantwortung des Betreibers

Richtige Auswahl und Beanspruchung des Kranes
-
Sichere Funktion und Befestigung von Kran und Lasten
-
Sicherer Betriebszustand des Kran
-
Sichere Bedienung und Benutzung durch das Bedienungspersonal
-
Erforderliche Abnahmen und wiederkehrende Prüfungen veranlassen
-
Sie sind als Betreiber für die Abnahme des Kranes und wiederkehrende Prüfungen (Wartung)
entsprechend BGV D6 und BGV D8 verantwortlich.
Alle Personen, die mit der Bedienung und Wartung des Kranes beauftragt sind, müssen die
Betriebsanleitung sorgfältig gelesen und verstanden haben. Jedes Nichtbefolgen und Zuwiderhandeln
kann zu Unfällen und Gefahren führen.
Ergänzend zur Betriebsanleitung muss der Betreiber von Krananlagen auch die allgemeingültigen
Gesetze und Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen.
Der Betreiber ist verantwortlich für Kontrolle und Funktionserhalt der Schutzeinrichtungen.
Als Schutzeinrichtungen sind am Wandschwenkkran vorhanden:
1. Katzanschläge am Ausleger (Nothalteeinrichtung)
2. Schwenkanschläge (teilweise Sonderzubehör)
3. Schutzleiter an Ausleger (nur Krane mit elektrischer Ausrüstung)
Durch besondere örtliche Bedingungen oder Einsatzfälle können Situationen vorhanden sein bzw.
eintreten, die in dieser Betriebsanleitung nicht berücksichtigt worden sind. In solchen Fällen sind die
erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit vom Betreiber festzustellen und zu veranlassen.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber, falls erforderlich, um Anweisungen hinsichtlich
Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, befugtem Personal, Aufsichts- und Meldepflichten etc., zu
ergänzen.
9.2 Arbeitsplätze
Die Wandschwenkkrane sind flurbediente Krane. Das bedeutet, dass der Bediener mit der
Arbeitsumgebung vertraut sein muss. Insbesondere hinsichtlich von Hindernissen im Arbeits- und
Verkehrsbereich,
möglicher
Sicherheitseinrichtungen (z. B. NOT- Aus-Schalter).
Loslassen und Pendeln von Lasten ist nicht erlaubt. Handbetriebene Krane sind am Lasthaken bzw.
an der Last zu führen. Auf Sicherheitsabstände bei gestapeltem Material muss geachtet werden.
Gefährlich ist das Führen von Lasten an Rampen, Schächten oder auf Türmen. Es besteht
Absturzgefahr. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen trifft hier der Betreiber.
Stolperstellen
und

- A12 -

vorhandener
Bedienelemente
und

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