5.2 Funktionselemente
Alle Anschläge sind als NOT- Endbegrenzungen ausgelegt und dürfen nicht betriebsmäßig
angefahren werden (siehe auch BGV D6 § 30).
5.2.1 Anschläge zur Begrenzung der Katzfahrbewegung
Die abgebildeten Katzanschläge sind beispielhaft und können je nach Hebezeugfabrikat abweichen.
Abb. 7
5.2.2 Schwenkbremse zur Einstellung der Schwenkgängigkeit
Abb.8
Als Sonderausstattung dient die Schwenkbremse (Abb. 9) zur Einstellung der Schwenkgängigkeit des
Auslegers (siehe Montageanleitung Abschnitt 15.3). Schwenkbremsen sind für Krane in
geschlossenen Hallen vorgesehen.
- A7 -