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Gefährdung Der Stand- Und Betriebssicherheit; Stilllegung; A10 - Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung

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7.1 Notfall
Ein Notfall liegt vor, wenn eine Kranbewegung nicht zum Stillstand kommt oder behindert wird, z.B.
durch Verklemmen oder Verhaken der Last.
Verhalten im Notfall
Betätigen Sie die vorhandenen NOT - AUS - Einrichtungen am Steuerschalter
-
oder den Netzanschlussschalter!
Informieren Sie sofort die zuständigen Stellen des Betriebes!
-
Sichern Sie die Gefahrenstelle ab!
-
7.2 Gefährdung der Stand- und Betriebssicherheit
Die Standsicherheit ist nicht gewährleistet:
wenn Risse in Schweißnähten von Konsolen oder Ausleger vorhanden sind,
-
wenn gelockerte Befestigungen oder Schraubenverbindungen vorhanden sind,
-
wenn Gebäude – Boden, Wand, Decke, Stützen, Binder die eingeleiteten Kräfte nicht mehr
-
aufnehmen können
Die Betriebssicherheit ist nicht gewährleistet:
bei zu großem Verschleiß von Bauteilen; Bruch, Anrisse Verformung, Korrosion tragender
-
Bauteile am Kran oder in Tragmitteln (Seile, Ketten, Haken),
bei Beschädigung elektrischer Betriebsmittel,
-
wenn Lasten nicht gehalten werden (Überlastsicherung und/oder Bremsen fehlerhaft oder
-
verschlissen)
wenn beschädigte Funktionselemente (Katzanschläge, Schwenkanschläge, etc.) vorhanden
-
sind
bei Überbelastung des Kranes durch Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit oder z.B.
-
durch häufiges Tippen am Steuerschalter bei Hub- oder Senkbewegung, das zu einer
erhöhten dynamischen Belastung führt. („Tippbetrieb ist verboten!")

7.3 Stilllegung

Die Stillegung des Kranes durch den Betreiber hat zu erfolgen bei:
Beschädigungen oder Verschleiß, solange bis eine Reparatur durchgeführt wurde
-
Erreichen der theoretischen Restlebensdauer,
-
Fehlen der notwendigen Wartung und Prüfungen (siehe Prüfplakette am Kran)
-
Durch die Stilllegung muss eine weitere Benutzung des Kranes ausgeschlossen sein, z. B. durch
sichern des Netzanschlussschalters in „Aus"-Stellung mit Vorhängeschloss.

- A10 -

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