7.1 Notfall
Ein Notfall liegt vor, wenn eine Kranbewegung nicht zum Stillstand kommt oder behindert wird, z.B.
durch Verklemmen oder Verhaken der Last.
Verhalten im Notfall
Betätigen Sie die vorhandenen NOT - AUS - Einrichtungen am Steuerschalter
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oder den Netzanschlussschalter!
Informieren Sie sofort die zuständigen Stellen des Betriebes!
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Sichern Sie die Gefahrenstelle ab!
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7.2 Gefährdung der Stand- und Betriebssicherheit
Die Standsicherheit ist nicht gewährleistet:
wenn Risse in Schweißnähten von Konsolen oder Ausleger vorhanden sind,
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wenn gelockerte Befestigungen oder Schraubenverbindungen vorhanden sind,
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wenn Gebäude – Boden, Wand, Decke, Stützen, Binder die eingeleiteten Kräfte nicht mehr
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aufnehmen können
Die Betriebssicherheit ist nicht gewährleistet:
bei zu großem Verschleiß von Bauteilen; Bruch, Anrisse Verformung, Korrosion tragender
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Bauteile am Kran oder in Tragmitteln (Seile, Ketten, Haken),
bei Beschädigung elektrischer Betriebsmittel,
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wenn Lasten nicht gehalten werden (Überlastsicherung und/oder Bremsen fehlerhaft oder
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verschlissen)
wenn beschädigte Funktionselemente (Katzanschläge, Schwenkanschläge, etc.) vorhanden
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sind
bei Überbelastung des Kranes durch Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit oder z.B.
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durch häufiges Tippen am Steuerschalter bei Hub- oder Senkbewegung, das zu einer
erhöhten dynamischen Belastung führt. („Tippbetrieb ist verboten!")
7.3 Stilllegung
Die Stillegung des Kranes durch den Betreiber hat zu erfolgen bei:
Beschädigungen oder Verschleiß, solange bis eine Reparatur durchgeführt wurde
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Erreichen der theoretischen Restlebensdauer,
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Fehlen der notwendigen Wartung und Prüfungen (siehe Prüfplakette am Kran)
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Durch die Stilllegung muss eine weitere Benutzung des Kranes ausgeschlossen sein, z. B. durch
sichern des Netzanschlussschalters in „Aus"-Stellung mit Vorhängeschloss.
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