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Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung Seite 20

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Beachten Sie im täglichen Betriebsablauf folgende Sicherheitshinweise:
Arbeiten Sie nur mit einem sicheren und funktionsfähigen Kran. Alle Schutzeinrichtungen,
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NOT- Aus-Einrichtungen und Bedienelemente müssen vorhanden sein und den
Anforderungen genügen.
Arbeiten Sie nur mit dem Kran, wenn Sie die Grenzen der Maschine kennen
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(Tragfähigkeit, zulässige Geschwindigkeiten, Arbeitsbereiche) und mit deren Bedienung
vertraut sind. (Funktion der Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen)
Unterlassen Sie Handlungen, die die Standsicherheit des Kranes gefährden.
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Sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld und unterlassen Sie sicherheitsbedenkliche
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Handlungen.
Prüfen Sie mindestens einmal pro Schicht den Kran auf äußerlich erkennbare Schäden
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und Mängel.
Bei erkennbaren Mängeln oder plötzlich verändertem Betriebsverhalten setzen Sie den
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Kran außer Betrieb (Kapitel 7) und verfahren Sie nach Betriebsanleitung Punkt 9.4.3.
9.4.3 Instandhaltungsarbeiten
Beachten Sie bei Arbeiten am Kran folgende Sicherheitshinweise:
Unter Instandhaltung werden Maßnahmen der Wartung, Inspektion und Instandsetzung
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verstanden. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.
Die in dieser Betriebsanleitung vorgeschriebenen Einstell- und Instandhaltungsarbeiten
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sowie Inspektionsintervalle, einschließlich der Angaben zum Austausch von Bauteilen
sind einzuhalten.
Bei allen Arbeiten an der Krananlage ist diese stillzusetzen, sowie gegen unbeabsichtigtes
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oder unbefugtes Ingangsetzen zu sichern (Netzanschlussschalter mit Vorhängeschloss
sichern bzw. Warnschild am Schalter anbringen). Der Arbeitsbereich ist, soweit
erforderlich, abzusichern.
Vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen und Einrichtungen der Krananlage ist
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sicherzustellen, dass elektrischen Bauteile und Leitungen spannungslos sind.
Einzelteile und größere Baugruppen müssen bei Montage sicher mit geeigneten
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Hebezeugen angeschlagen werden. Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten!
Bei Montagearbeiten über 1,80 m ist geeignete Zugangstechnik (Leitern, Arbeitsgerüste,
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Hubarbeitsbühnen) zu verwenden und Absturzsicherung zu tragen. Kranteile nicht als
Aufstieghilfe benutzen.
Ist die zeitweise Demontage von Sicherheitseinrichtungen erforderlich, sind diese vor
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Inbetriebsetzung wieder anzubringen.
Bei Instandhaltungsarbeiten alle Schraubverbindungen am Kran auf festen Sitz prüfen.
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Nach Beendigung aller Arbeiten am Gerät darf der Betreiber das Gerät erst nach erfolgter
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Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand wieder freigeben. Gegebenenfalls ist damit
ein Sachkundiger oder Sachverständiger zu beauftragen.
- A14 -

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