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Pfaff WSK GWL Originalbetriebsanleitung Seite 45

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Kann Kran in Betrieb genommen werden?
Abnahmepflicht:
Kraftbetriebene Krane müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor
der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Dies gilt auch für
handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1000 kg.
Die Abnahme hat nach BGG 905 „Grundsätze für die Prüfung von Kranen" gemäß UVV BGV D6
„Krane" zu erfolgen.
19. Sicherheitsabstände bei Wandschwenkkran
Bewegung
manuell flurbedient
kraftbetrieben, flurbedient Hub elektrisch
Hub, Katzfahren elektrisch
alle Krane ≥ 1000kg Traglast
alle Krane ≤ 1000kg, ab 2 kraftbetriebenen Bewegungen
Oben (So)
1)
0
1)
0
1)
0
a)
b)
Abb.28
- B22 -
Sicherheitsabstände
Unten (Su)
0
0
2)
X
c)
0
keine Vorschrift 100 mm empfohlen
X
Sicherheitsabstand von 500 mm
mindestens vorgeschrieben
1)
Der obere Sicherheitsabstand muss unter
anderen Kranen a) eingehalten werden. Für b),
c) besteht beim manuellen Schwenken keine
Vorschrift.
2)
Bei Textil-Kettenspeichern bezieht sich der
Sicherheitsabstand auf das Gehäuse des
Kettenzuges.
Seitlich (Ss)
0
0
0
Tabelle 8

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