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Einleitung

Dieses Dokument muss vor der Montage und Inbetriebnahme sowie vor Wartungsarbeiten vom
beauftragten Personal gelesen werden. Sofern die Anleitung nicht vollständig vorliegt ist der Hersteller
zu kontaktieren. Bei Bedarf hat der Betreiber die Anleitung in eine Sprache des Benutzers zu
übersetzen. Nur bei sachgerechter Handhabung des Kranes ist ein sicherer Betrieb und eine hohe
Lebensdauer gewährleistet.
Diese Anleitung ist zur Verwendung für Wandschwenkkrane gedacht, deren Ausleger ausschließlich
von Hand geschwenkt werden können.
Am Kranausleger darf ein Hebezeug fest oder mit einem Fahrwerk montiert werden das die laut
Datenblatt
höchstzulässigen
Katzfahrgeschwindigkeit nicht überschreitet und über eine wirksame Überlastsicherung verfügt. Aus
Gründen der Standsicherheit darf der Kran höchstens das 1,4-fache der Krantragfähigkeit lt.
Datenblatt vom Boden heben. Im Betrieb ist die maximal zu hebende Last auf die Nennlast
entsprechend der ausgeschilderten Traglast begrenzt. Höhere Lasten sind unzulässig.
Innerhalb der Europäischen Union fordern die Gesetzgeber vom Betreiber, dass Betriebsanleitungen
jederzeit verfügbar vorzuhalten sind und allen Benutzern zur Kenntnis gebracht werden müssen. In
der Bundesrepublik Deutschland muss zusätzlich direkt am Arbeitplatz des Kranbedieners ein Auszug
aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV D6 mit den wesentlichen Sicherheitshinweisen gut sichtbar
angebracht sein.
Betreiber von Krananlagen sowie Instandhaltungspersonal müssen über Kenntnisse zu den hierfür
geltenden Vorschriften und Regeln verfügen. Das sind in der Bundesrepublik Deutschland
insbesondere:
Unfallverhütungsvorschrift Krane BGV D6
-
Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte BGV D8
-
BGR 500 – Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb
-
Werte
für
Traglast,
Eigengewicht
sowie
Hub-
und

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