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Vorabinformation
3.1 Allgemeine Hinweise
Hinweis zur Montage- und Betriebsanleitung
Die beschriebenen Arbeiten dürfen nur von fachkundigem Per-
sonal durchgeführt werden. Diese Anleitung setzt eine entspre-
chende Ausbildung voraus und ist vor dem Arbeitsbeginn sorg-
fältig zu lesen.
Zeichenerklärung
Gefahr
Dieses Symbol warnt vor elektrischer Spannung, die
eine Gefahr für Personen bedeutet.
Warnung
Dieses Symbol warnt vor unzulässigen Handlungen, die
eine unmittelbare sowie eine Folgegefahr für Personen
bedeuten können.
Achtung
Dieses Symbol warnt vor Verhaltensweisen, bei deren
Nichteinhaltung unmittelbare Sachschäden sowie Folge-
schäden entstehen können.
Hinweis
Dieses Symbol wird verwendet, wenn bei Nichteinhal-
tung Störungen im Betriebsablauf auftreten können.
Information
Dieses Symbol wird verwendet, wenn bei Befolgung Ver-
besserungen im Arbeitsablauf und Verständnis erzielt
werden können.
Rücksprache
Fa. Brötje GmbH
Dieses Symbol wird verwendet, wenn vor Inbetriebnah-
me Rücksprache mit der Fa. Brötje GmbH gehalten wer-
den sollte.
Bedienungsanweisung
Jedem Brenner liegt eine Bedienungsanweisung für den Betrei-
ber bei. Diese ist im Heizraum an gut sichtbarer Stelle anzubrin-
gen.
Richtwerte
Richtwerte sind Angaben, um die Inbetriebnahme zu gewähr-
leisten. Um die Betriebsparameter wie z. B. Emissionen oder
Betriebsverhalten zu optimieren, ist es in der Regel erforder-
lich, diese Werte innerhalb des vorgeschriebenen Bereiches an
die Bedingungen am Einsatzort anzupassen.
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Jet 4.5
Information für den Betreiber
Um Störungen durch Bedienungsfehler zu vermeiden, ist der
Betreiber nach erfolgter Inbetriebnahme eindeutig zu unterwei-
sen.
Dem Betreiber ist ein vollständiges Messprotokoll von der Inbe-
triebnahme auszuhändigen und die nächste Kundendienststel-
le zu nennen.
Bei Übergabe der Feuerungsanlage ist dem Betreiber die vor-
schriftsmäßige Ausführung und Inbetriebnahme zu bestätigen.
Pflichten des Betreibers zur Wartung (Heizanlagen-
Verordnung)
Bei Nennwärmeleistungen größer 11 kW ist der Betreiber ver-
pflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung durchzu-
führen oder durchführen zu lassen.
Welche Aufgaben im Rahmen der Wartung mindestens erledigt
werden müssen, sind unseren gültigen Informationsblättern
"Durchführung von Wartungsarbeiten an Gebläsebrennern in
Heizungsanlagen " zu entnehmen.
Die Bedienung darf nur von fachkundigen oder eingewiesenen
Personen vorgenommen werden.
Gemäß Heizanlagen-Verordnung empfehlen wir die Durchfüh-
rung mindestens einer jährlichen Wartung. Örtlich geltende
Vorschriften sind zu beachten.
Mangelhaftung
Der Umfang unserer Mangelhaftung richtet sich nach unseren
gültigen „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen".
Der Mangelanspruch entfällt, wenn:
• der Brenner außerhalb des Einsatzbereiches verwendet wird.
• Montage, Inbetriebnahme, Wartung oder Bedienung entge-
gen den Angaben der gültigen Montage- und Betriebsanlei-
tung erfolgen.
• Brennstoff verwendet wird, welcher z.B. mit Wasser, chemi-
schen Beimengungen, ausgeschiedenem Paraffin oder son-
stigen Schwebstoffen versetzt ist.
Für Verschleißteile, wie z.B.
• Öldüsen,
• Dichtungen aller Art,
• Zündelektroden/-blöcke,
• Filter (Öl/Gas),
• Flammenüberwachungseinrichtungen (Fotowiderstand, Ioni-
sation, IRD, QRC),
• Ionisationsleitungen,
• Sicherungen,
übernehmen wir keine Gewährleistung.
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