3.5
Verantwortungsbereiche
3.5.1
Hersteller
Der Hersteller ist verantwortlich für den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand des ausgelie-
ferten Geräts, inklusive Betriebsanleitung und Zubehör laut Verkaufsunterlagen.
3.5.2
Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person
Der Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person trägt folgende Verantwortung:
•
stellt sicher, dass nur ausreichend ausgebildetes Personal, welches ausreichend eingeschult
ist und den Inhalt der Sicherheitsvorschriften in diesem Kapitel kennt und versteht, dieses
Gerät bedient und wartet
•
legt die Zuständigkeit des Bedienungs- und Servicepersonals - wie in der Betriebsanleitung
gefordert - eindeutig fest
•
überprüft die persönliche Schutzausrüstung des Bedienungs- und Servicepersonals
•
ist verantwortlich für den sicherheitstechnischen Zustand des Geräts
•
stellt sicher, dass Service und Wartung laut Wartungsliste ausgeführt wird
•
meldet dem Hersteller jeden Unfall mit dem Gerät, der schwere Verletzungen oder grosse
Sachschäden zur Folge hat
•
nimmt das Gerät umgehend ausser Betrieb, wenn Mängel auftreten, welche die Betriebssi-
cherheit beeinträchtigen
3.5.3
Bedienungs- und Servicepersonal
Das Bedienungs- und Servicepersonal hat folgende Eigenverantwortlichkeit:
•
trägt die notwendige persönliche Schutzausrüstung
•
stoppt umgehend den Betrieb bei eventuell auftretenden Fehlern
•
meldet jegliche Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen
•
hält das Gerät sauber
•
überprüft vor Arbeitsbeginn die Funktion des Notaus Schalters
3.6
Personalanforderungen
Das Bedienungs-, Servicepersonal muss:
•
körperlich und geistig geeignet sein,
•
durch eine gründliche Einschulung für die Bedienung des Geräts qualifiziert sein,
•
die Betriebsanleitung / Serviceanleitung gelesen und verstanden haben,
•
älter als 16 Jahre sein,
•
über Erste Hilfe und den Umgang mit Feuerlöschern Bescheid wissen.
© swissQprint AG, 2013
Sicherheit
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