5. Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten verarbeitet, sind zum
Schutz Filtergeräte (Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie
auch die von den Herstellern solcher Stoffe gemachten Angaben
über Schutzmaßnahmen.
6. Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten Materialien aufge-
brachten Angaben und Kennzeichnungen der Gefahrstoffverordnung
sind zu beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche Schutzmaßnah-
men zu treffen, insbesondere geeignete Kleidung und Masken zu
tragen.
7. Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum darf nicht ge-
raucht werden. Explosionsgefahr! Auch Farbdämpfe sind leicht
brennbar.
8. Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende Maschinen dür-
fen nicht vorhanden sein bzw. betrieben werden.
9. Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum aufbewahren oder ver-
zehren. Farbdämpfe sind gesundheitsschädlich.
10. Der Arbeitsraum muss größer als 30 m³ sein und es muss ausrei-
chender Luftwechsel beim Spritzen und Trocknen gewährleistet sein.
11. Nicht gegen den Wind spritzen. Grundsätzlich beim Verspritzen von
brennbaren bzw. gefährlichen Spritzgütern die Bestimmungen der
örtlichen Polizeibehörde beachten.
12. Verarbeiten Sie in Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch keine
Medien wie Testbenzin, Butylalkohol und Methylenchlorid.
13. Diese Medien zerstören den Druckschlauch.
14. Der Arbeitsbereich muss vom Kompressor abgetrennt sein, sodass
dieser nicht direkt mit dem Arbeitsmedium in Kontakt kommen kann.
Betrieb von Druckbehältern
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem ordnungsge-
mäßen Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, zu über-
wachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforder-
lichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
• Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche Überwachungs-
maßnahmen anordnen.
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