*: Standardprogramm ist für die Reinigung normal verschmutzen Geschirrs
geeignet und in Bezug auf den kombinierten Energie- und Wasserverbrauch am
effizientesten.
**: Auf der Grundlage von 280 Standardreinigungszyklen. Der tatsächliche
Energieverbrauch ist von der Art der Nutzung des Geräts abhängig.
***: Auf der Grundlage von 280 Standardreinigungszyklen. Der tatsächliche
Wasserbrauch ist von der Art der Nutzung des Geräts abhängig.
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1. Achten Sie beim Entpacken unbedingt darauf, dass die Bestandteile der
Verpackung ( Polyäthylentüten, Polystyrenstücke ) nicht in die Reichweite von
Kindern gelangen. ERSTICKUNGSGEFAHR!
2. Nicht
mehr
Wiederverwertungsstelle zugeführt werden. Keinesfalls offenen Flammen
aussetzen.
3. Bevor Sie ein beliebiges Altgerät entsorgen, machen Sie dieses vorher
unbedingt funktionsuntüchtig! Das bedeutet, immer den Netzstecker ziehen
und danach das Stromanschlusskabel am Gerät abschneiden und direkt mit dem
Netzstecker entfernen und entsorgen! Demontieren Sie immer die komplette
Tür, damit sich keine Kinder einsperren und in Lebensgefahr geraten können!
4. Entsorgen Sie Papier und Kartonagen in den dafür vorgesehenen Behältern.
5. Entsorgen Sie Kunststoffe in den dafür vorgesehenen Behältern.
6. Falls es in Ihrem Wohnumfeld keine geeigneten Entsorgungsbehälter gibt,
bringen Sie diese Materialien zu einer geeigneten kommunalen Sammelstelle.
7. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Fachhändler oder bei Ihren
entsprechenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen.
Alle
mit
gekennzeichneten
wiederverwertbar.
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Der Hersteller leistet dem Verbraucher für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet
vom Tag des Kaufes Garantie für einwandfreies Material und fehlerfreie Fertigung.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu, die der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem er
das Gerät erworben hat. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
ENTSORGUNG
benutzte
und
diesem
Symbol
Materialien
sind
GARANTIEBEDINGUNGEN
alte
Geräte
müssen
Alle verfügbaren Informationen zur
Mülltrennung erhalten Sie bei Ihren
örtlichen Behörden.
29
10
der
zuständigen
11